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Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit verlängert per 1. September 2018 das seit zwei Jahren geltende Verbot privater Schalenwildfütterungen (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) im Grenzgebiet zu Österreich für weitere drei Jahre. Das Verbot hat sich als vorbeugende Massnahme bewährt, um die Einschleppung von Tuberkulose durch Wild aus dem Vorarlberg zu vermeiden. Bis heute wurde im Kanton Graubünden beim Wild noch kein Fall von Tuberkulose festgestellt.

Mit Verfügung des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit vom 1. September 2016 wurde ein generelles Fütterungsverbot für Schalenwild für den grenznahen Raum des Kantons zum Vorarlberg und Tirol angeordnet:

"Die private aktive und passive Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinbock) ist verboten. Das Verbot ist begrenzt auf das Gebiet der Gemeinden Fläsch, Maienfeld, Jenins, Malans, Landquart, Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Furna, Jenaz, Fideris, Küblis, Conters, Klosters-Serneus, Zernez, Scuol, Valsot und Samnaun und gilt vorläufig bis 31. August 2018."

Verboten ist damit das absichtliche, aktive Füttern des Wilds (Einrichten von Futterstellen) sowie das unabsichtliche, passive Füttern. Heu, Futterreste, Siloballen, Kompostgut etc. sind so zu lagern, dass das Wild es nicht erreichen kann. Wildtiere sollen damit einerseits nicht an Futter gelangen, welches auch Nutztiere fressen, und andererseits nicht in die Nähe von Nutztieren gelockt werden. Diese Massnahme wurde ergriffen, um der Einschleppung von Tuberkulose in die Nutztierbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit kranken Wildtieren zuvorzukommen.

Die aktuelle Lage
In Westösterreich (Vorarlberg, Tirol) wurde bis heute trotz intensiver Bejagungskonzepte immer wieder Rotwild mit fortgeschrittener Tuberkulose ausserhalb der Kern-, Rand- und Beobachtungsgebiete gefunden. Gemäss Informationen des Landes Vorarlberg ging zwar die Krankheitshäufigkeit insgesamt etwas zurück. Aber die festgestellten Tuberkulose-Fälle verlagerten sich im Laufe des Jahres 2017 in Richtung Schweizer Grenze. So wurden neu fünf Fälle im Montafon festgestellt. Zudem mussten als Folge von Tuberkulose-Untersuchungen acht Tierhaltungen gesperrt werden. Dies zeigt, dass die Seuche nach wie vor aus dem Wildbestand in die Nutztierbestände übertragen wird. Ausserdem wurde im Frühjahr 2018 bei einem Kind in Dornbirn die Krankheit Tuberkulose diagnostiziert. Die Ansteckung erfolgte auf dem familieneigenen Bauernhof, auf welchem als Folge der ausgebrochenen Seuche das gesamte Vieh getötet werden musste.

Diese Ausweitung der positiven Tuberkulose-Fälle erhöht die Gefahr eines Eintrags in die Region Nordbünden massiv. Aufgrund des Verlaufs der Ausbreitung in den vergangenen Jahren muss zudem damit gerechnet werden, dass die Seuche in absehbarer Zeit nicht vollständig ausgerottet werden kann und damit nach wie vor eine Gefahr für Graubünden darstellt.

Tuberkulose durch bewährte Massnahmen verhindern
Das Fütterungsverbot hat sich als effektive Vorsorgemassnahme gegen die Etablierung von Tuberkulose-Spots und -Clustern in tuberkulosefreien Gebieten erwiesen. Durch die Vermeidung von künstlich geschaffenen Schnittstelen zwischen Wild- und Nutztieren ist der gewünschte risikovermindernde Effekt eingetreten, insbesondere im vergangenen strengen Winter.

Der Kanton Graubünden ist zurzeit immer noch frei von der Tierseuche Tuberkulose. Damit dies so bleibt, wird das Fütterungsverbot im entsprechenden Gebiet um drei Jahre bis 31. August 2021 verlängert. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit www.alt.gr.ch zu finden.


Auskunftsperson:
Rolf Hanimann, Kantonstierarzt, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. 081 257 24 11, E-Mail Rolf.Hanimann@alt.gr.ch


Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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