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Nach dem Wetterumsturz vom Wochenende mit teils ergiebigen Niederschlägen und Schneefall bis in tiefe Lagen kann das seit dem 11. Juli 2018 erlassene absolute Feuerverbot in Wald und Waldesnähe für alle noch vom Verbot betroffenen Regionen aufgehoben werden. In den kommenden Tagen sind erneut Niederschläge zu erwarten. Es sind aber auch warme Wetterphasen mit starkem Föhn für die Alpennordseite angesagt, so dass der Umgang mit Feuer im Freien weiterhin mit der gebotenen Vorsicht erfolgen soll.

Gemäss MeteoSchweiz wurde in der Schweiz der viertwärmste Frühling und der drittwärmste Sommer seit Messbeginn im Jahr 1864 registriert. Vor allem die Niederschlagsmengen blieben in den meisten Gebieten der Schweiz deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. So waren nur die Sommer der Jahre 1983,1984 und 2015 niederschlagsärmer. Daher war es unumgänglich, ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe für fast alle Regionen Graubündens zu erlassen und gebietsweise lange aufrecht zu erhalten.

Keine grosse Waldbrände in Graubünden

Viele Gemeinden haben das Feuerverbot auch auf Gebiete ausserhalb des Waldes erweitert. Dank diesen Massnahmen und der grossen Disziplin beim Einhalten des Feuerverbots durch die Bevölkerung mussten nur vereinzelt, meist kleine Brände durch die Feuerwehren gelöscht werden. Von grossen Ereignissen blieb der Kanton glücklicherweise verschont. Das Amt für Wald und Naturgefahren und die Gebäudeversicherung mit der Abteilung Feuerwehr danken der Bevölkerung und den Gemeinden für die Rücksichtnahme und den sorgsamen Umgang mit unserer wertvollen Natur- und Kulturlandschaft.

Weiterhin Vorsicht geboten
Trotz der sich entspannenden Situation sind die Böden noch nicht überall mit genügend Wasser versorgt. Dazu dauerte die Trockenheit zu lange. Vor allem bei Föhnphasen wird die Waldbrandgefahr wieder rasch ansteigen. Daher ist im Umgang mit Feuer im Freien nach wie vor grosse Vorsicht angebracht. Beim Grillieren dürfen im Wald und in Waldesnähe nur betonierte Feuerstellen verwendet werden. Die Feuerstelle muss ständig beobachtet und darf nur in absolut gelöschtem Zustand wieder verlassen werden. Bei wilden Feuerstellen und auf losem Boden darf auch weiterhin kein Feuer entfacht werden. Zudem ist bei stark aufkommendem Wind auf das Feuern zu verzichten. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls sorglos weggeworfen werden.


Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung



Auskunftsperson:
Andrea Kaltenbrunner, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 68, E-Mail Andrea.Kaltenbrunner@awn.gr.ch


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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