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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Bei der materiellen Behandlung des Geschäfts gingen die Meinungen in wesentlichen Punkten aber auseinander.

Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Reto Loepfe die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (Erbschafts- und Schenkungssteuer) vorberaten. An der Sitzung haben auch Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, und Vertreter der Verwaltung teilgenommen.

Im Hinblick auf das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) äusserte eine Minderheit der Kommission gewisse Vorbehalte bezüglich Zeitpunkt der vorliegenden Teilrevision und der daraus resultierenden steuerlichen Mindereinnahmen. Trotzdem trat die Kommission einstimmig auf das Geschäft ein, da der Systemwechsel von der Nachlass- zur Erbschaftssteuer von allen Kommissionsmitgliedern als richtig angesehen wird.

Änderungsanträge bezüglich Steuerbefreiung und Steuersätze

Bei der inhaltlichen Beurteilung gingen die Meinungen dann weiter auseinander. Auf der einen Seite stehen Anträge, welche den Kreis der von der Steuerpflicht befreiten Personen erweitern möchte (insbesondere auf den elterlichen Stamm). Auf der anderen Seite wurden Anträge platziert, welche die Steuersätze erhöhen möchten, um die Steuerausfälle, welche durch die vorliegende Teilrevision entstehen, etwas abzufedern. Wiederum wurde auf eine allfällige Umsetzung der STAF und die damit verbundenen, zusätzlichen steuerlichen Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden hingewiesen. Des Weiteren wurden noch einige wenige formelle Korrekturen vorgenommen und die Kommission stellte einstimmig den Antrag, dass die Solidarhaftung für die Erbschaftssteuer auf Erben und Vermächtnisnehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland eingeschränkt wird.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Februarsession 2019 behandeln.


Auskunftsperson:

Kommissionspräsident Reto Loepfe, Tel. 079 620 09 30


Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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