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Die Regierung beantwortet eine Vernehmlassungsvorlage des Bundes betreffend Vaterschaftsurlaub. Zudem setzt sie sich für die Anerkennung des Anatolischen Hirtenhundes im Nationalen Programm zum Herdenschutz ein.

Regierung begrüsst zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub

Die Regierung nimmt Stellung zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie". Die Vernehmlassungsvorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor, der vom Vater innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden kann. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub gleich wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung.
Die Regierung unterstützt die Zielsetzungen der Kommissionsinitiative. Sie ist der Ansicht, dass sowohl Väter als auch Mütter und nicht zuletzt die Kinder von einem Vaterschaftsurlaub profitieren. Der Vaterschaftsurlaub ist ein starkes Signal für eine partnerschaftliche Rollenteilung und die Vielfalt der Familienmodelle. Er trägt in der ersten Phase nach der Geburt dazu bei, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu erhalten. Wenn sich von Anfang an beide Elternteile an der Kinderbetreuung beteiligen, ohne dass ein Elternteil dafür die Erwerbstätigkeit aufgeben muss, profitiert auch die Wirtschaft durch den Erhalt erfahrener Arbeitskräfte. Die Regierung begrüsst daher die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Kompromisslösung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Ebenso begrüsst die Regierung die Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs über die Erwerbsersatzordnung analog der Mutterschaftsentschädigung.

Vernehmlassungsunterlagen der Parlamentarischen Kommissionen

Anatolische Hirtenhunde gehören ins Nationale Programm zum Herdenschutz

Die Regierung gelangt mit einem Schreiben an Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Anlass für dieses Schreiben ist die Anerkennung des Hundetyps "Anatolischer Hirtenhund" als Herdenschutzhunderasse im Nationalen Programm zum Herdenschutz des Bundes. Der Bund ist dabei, eine neue Vollzugshilfe zum Herden- und Bienenschutz zu erlassen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bezeichnet darin die im Nationalen Programm zum Herdenschutz anerkannten Herdenschutzhunderassen. Das BAFU hat aus Sicht der Regierung unverständlicherweise darauf verzichtet, den Anatolischen Hirtenhund aufzunehmen beziehungsweise anzuerkennen.
Seit Beginn von Herdenschutzmassnahmen vor zehn Jahren arbeiten mehrere sehr erfahrene Betriebe eng mit dem Kanton Graubünden zusammen. Sie alle halten heute erfolgreich Anatolische Hirtenhunde, welche in Graubünden seit 2015 eingesetzt werden. Die Betriebe sind massgebend am Erfolg des in Graubünden aufgebauten Herdenschutzes beteiligt und leisten zusammen mit dem Kanton wertvolle Kommunikation und Ausbildung rund um Herdenschutzhunde. Der Herdenschutz hat sich auch aufgrund des Erfolgs der professionellen Betriebe und der engen Zusammenarbeit zwischen Betrieben, Behörden und Bevölkerung etabliert. Inzwischen halten mindestens ein Fünftel der Betriebe mit Herdenschutzhunden Anatolische Hirtenhunde oder wollen diesen Hundetyp einsetzen. Ohne die Anerkennung dieser Hunderasse im Nationalen Programm entstünden somit in Zukunft weitreichende und gravierende negative Konsequenzen. Alle im Kanton Graubünden engagierten Betriebe würden trotz überzeugender Resultate nicht mehr mit ihren Hunden weiterarbeiten können und von der offiziellen Bundesanerkennung ausgeschlossen werden.

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Video und weitere Informationen zum Thema Herdenschutz in Graubünden

Breitere Waldstrasse im Davoser Ronenwald
Die Regierung genehmigt das Projekt "Waldweg Ronenwald" der Gemeinde Davos und spricht dazu einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 930 000 Franken. Das Projekt beinhaltet den Ausbau eines bestehenden Waldwegs auf einer Länge von 675 Meter zu einer lastwagenbefahrbaren Waldstrasse. Zudem wird ein bestehender, davon abzweigender, 90 Meter langer land- und forstwirtschaftlicher Güterweg ausgebaut. Das Projekt beginnt am Dorfausgang von Monstein am Ende der Kantonsstrasse und folgt dem bestehenden Weg Richtung Oberalp.

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©Markus Hubert

Weniger Unfälle dank neuem Kreisel in Pontresina
Pontresina ist über drei Anschlüsse an die Berninastrasse angeschlossen. Der mittlere Anschluss Gitögla dient als Zugang zum Bahnhof Pontresina sowie dem Dorfkern mit diversen Geschäften und Hotelbetrieben. Seit der Erstellung des Anschlusses im Jahr 1977 durch die Gemeinde Pontresina ist es regelmässig zu Verkehrsunfällen gekommen. Die Unfallzahlen konnten auch durch die Aufhebung des Rechtsabbiegers nicht reduziert werden.
Die Regierung genehmigt nun das Projekt "Umbau Anschluss Gitögla", um den heutigen Anforderungen bezüglich Sicherheit gerecht zu werden. Dafür entsteht im Rahmen eines Knotenumbaus ein neuer Kreisel.

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Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 19. Mai 2019, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

- Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF); und
- Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).

Am Sonntag, 19. Mai 2019, gelangt zudem folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung:

- Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative).


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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