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Die Jugendschutz-Informationsmaterialien für Gastrobetriebe, Detailhandel und Veranstalter sind im neuen, erfrischenden Design erhältlich. Die Materialien weisen auf das Verkaufsverbot von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche hin und geben dem Verkaufs- und Servicepersonal wichtige Informationen und Tipps, um den Jugendschutz durchzusetzen.

Der Kanton Graubünden hat zusammen mit den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau die gemeinsamen Jugendschutzmaterialien überarbeitet und aufgefrischt. Dazu gehören A4-Plakate, Kleber, Informationen für das Verkaufs- und Servicepersonal, eine Checkliste für Festveranstalter sowie verschiedenfarbige Alters-Kontrollbänder. Alle Materialien weisen auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Nationale und kantonale Gesetze verbieten die Abgabe alkoholhaltiger Getränke und Tabakwaren an unter 16-Jährige und die Abgabe von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, welches auf das Abgabeverbot von Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche hinweist.

Die Checkpoint-Jugendschutzmaterialien unterstützen seit Jahren Gastrobetriebe, Detailhandel und Veranstalter bei der Durchsetzung des Jugendschutzes vor Ort. Die Materialien können kostenlos und online bei der Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsamts unter www.bischfit.ch/jugendschutz bestellt werden. Auf der Webseite sind auch ein digitaler Alterskontrollrechner und Hinweise über mögliche Personalschulungen aufgeschaltet.

Fotobeilagen:
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Auskunftsperson:
Denise Rudin, Abteilungsleiterin Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitsamt, Tel. 081 257 64 02 oder 078 746 42 20, E-Mail Denise.Rudin@san.gr.ch


Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: dt Gesundheitsamt
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