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Die Regierung nimmt Stellung zur geplanten Einführung von E-Voting als ordentlicher dritter Stimmkanal. Zudem genehmigt sie ein Lawinenschutzprojekt auf dem Lukmanierpass und spricht Kantonsbeiträge für die Erneuerung einer SAC-Hütte in Zuoz.

E-Voting: Regierung steht weiterhin hinter der ordentlichen Einführung

Die Regierung äussert sich zu geplanten Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte im Rahmen einer Vernehmlassung der Schweizerischen Bundeskanzlei. Mit diesen Anpassungen soll der Versuchsbetrieb mit E-Voting beendet und die elektronische Stimmabgabe als ordentlicher Stimmkanal gesetzlich verankert werden. Seit rund fünfzehn Jahren können Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen versuchsweise elektronisch wählen und abstimmen.
Die Bündner Regierung steht nach wie vor hinter der gemeinsamen Strategie von Bund und Kantonen zur ordentlichen Einführung des dritten Stimmkanals. Sie nimmt zur Kenntnis, dass es im Rahmen des öffentlichen Intrusionstests (PIT) vom 25. Februar bis 24. März 2019 trotz der Anmeldung von rund 3200 Personen aus 137 Ländern nicht gelungen ist, die elektronische Urne des neuen, universell verifizierbaren Systems der Post zu hacken. In der elektronischen Urne befanden sich keine manipulierten Stimmen. Gleichzeitig ermöglichte die Offenlegung des Quellcodes die Aufdeckung von drei kritischen Lücken im System, welche durch die Post bereits behoben wurden. Der Kanton Graubünden begrüsst ausdrücklich die vom Bund angekündigte Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Zertifizierungs- und Zulassungsprozesses. Insbesondere erscheint es unerlässlich, dass auf Bundesebene regelmässig eine inhaltliche Prüfung von Quellcode und System durch unabhängige Expertinnen und Experten erfolgt. Für die Glaubwürdigkeit der Kantone in ihren Bemühungen um die Ausdehnung von E-Voting ist es zentral, dass sie sich auf ein zuverlässiges und griffiges Prüf- und Zertifizierungsverfahren auf Bundesebene abstützen können. Die im Rahmen des PIT und der Quellcode-Veröffentlichung festgestellten Fehler ändern jedoch nichts daran, dass E-Voting aus Sicht der Regierung nach einer fünfzehnjährigen Phase des Versuchsbetriebs nun als ordentlicher und gleichwertiger dritter Stimmkanal etabliert werden sollte. Denn mit diesem wichtigen Schritt auf Bundesebene entsteht für die Kantone die nötige Rechts- und Planungssicherheit.
Für das E-Voting-Projekt in Graubünden gilt nach wie vor, dass der Sicherheit höchste Priorität eingeräumt wird und die elektronische Stimmabgabe erst eingeführt wird, wenn ein vollständig verifizierbares E-Voting-System zur Verfügung steht, das allen Sicherheitsanforderungen des Bundesrechts entspricht und entsprechend zertifiziert und vom Bund zugelassen ist.

Vernehmlassungen der Schweizerischen Bundeskanzlei

Mehr Sicherheit vor Lawinen auf dem Lukmanierpass
Die Regierung genehmigt ein Lawinenschutzprojekt des Tiefbauamts beim Lukmanierpass. Die Passstrasse zwischen Graubünden und Tessin wird seit dem Winter 2000/01 ganzjährig offengehalten, sofern es die Lawinensituation erlaubt. Der Abschnitt zwischen Fuorns und Campra wird von insgesamt 84 Lawinenzügen gefährdet. Mit der Erweiterung der Lawinenverbauung Stgegia soll die Sicherheit auf dieser Route erhöht werden.
Das Projekt sieht vor, das Gebiet mit Schneenetzen mit einer Gesamtlänge von etwa 300 Metern zu sichern. Diese baulichen Massnahmen erfolgen in zwei Etappen und sollen im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 1,3 Millionen Franken.
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©Bundesamt für Landestopografie
Die geplanten Lawinenverbauungen (gelb) im Gefahrenbereich Stgegia (rot)

Aufwändige Erneuerung der Es-cha-Hütte in Zuoz
Die Regierung gewährt dem Verein SAC Sektion Bernina an die Erneuerung der Es-cha-Hütte (Chamanna d'Es-cha SAC Zuoz) einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 127 700 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Der Beitrag wird im Zusammenhang mit einem NRP-Darlehen des Bundes von 550 000 Franken gesprochen. Aus der Spezialfinanzierung Sport gewährt die Regierung zudem 100 000 Franken.
Mit der Erneuerung der Es-cha-Hütte soll eine zeitgemässe Bewirtschaftung der Übernachtungs- und Tagesgäste erreicht werden. Das heute bestehende Angebot mit rund 50 Schlafplätzen wird allerdings nicht erhöht. Ziel ist es, dass durch die bauliche Erneuerung den Gästen eine attraktive Bergunterkunft zur Verfügung steht, die vermehrt auch Tagesgäste im Sommer und im Winter anzieht. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Chamanna d'Es-cha SAC betragen rund 2,3 Millionen Franken.

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Bereits heute ist die Es-cha-Hütte eine beliebte SAC-Unterkunft


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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