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Die Regierung ermöglicht den Aufbau der Grundlagen und Voraussetzungen für eine schnellere und flexiblere Umsetzung der E-Government-Strategie. Zudem beschliesst sie die Teilrevision der Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz.

Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat im Rahmen der Botschaft zum Budget 2020 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von neun Millionen Franken für den Aufbau der technischen Grundlagen und verwaltungsinternen Voraussetzungen, um die E-Government-Strategie in den Jahren 2020 bis 2023 umsetzen zu können. Mit dem Verpflichtungskredit können die einzelnen Vorhaben flexibler realisiert und die Umsetzung der Strategie beschleunigt werden.
Am 26. Juni 2018 hat die Regierung die E-Government-Strategie Graubünden 2019 bis 2023 verabschiedet (Regierungsmitteilung vom 28.06.2018), um E-Government in der kantonalen Verwaltung bedürfnisgerecht, zielgerichtet, koordiniert und effizient weiterentwickeln zu können. Sie bildet auch eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung in der kantonalen Verwaltung in den kommenden fünf Jahren.

Änderung der Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz beschlossen
Die Regierung beschliesst die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit Eigentümer von Gebäuden mit Totalschaden, welcher auf permanente Rutschungen zurückzuführen ist, entschädigt werden können. Die neuen Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. April 2019 in Kraft.
Während der Erdrutsch bereits heute eine versicherte Gefahr ist, wurden Schäden durch permanente Rutschungen bisher als Elementarschäden explizit von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Künftig sollen Totalschäden, die auf permanente Rutschungen zurückzuführen sind, von der Gebäudeversicherung Graubünden übernommen werden können, sofern gesamtschweizerische anerkannte versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllt sind. Schäden infolge permanenter Rutschungen, die nicht als Totalschäden zu qualifizieren sind, werden weiterhin nicht von der Gebäudeversicherung übernommen. Es wäre nicht nachhaltig kleinere Gebäudeschäden wie Risse oder Absenkungen immer wieder zu sanieren, wenn ein Gebäude in einer stark rutschenden Gefahrenzone liegt. Damit würden permanente Sanierungen finanziert, was nicht die Aufgabe einer primär existenzsichernden Gebäudeversicherung ist.

Kraftwerkbetreiber muss Auswirkungen der Wasserkraftnutzung untersuchen

Die Regierung verpflichtet die Kraftwerke Frisal AG (KWF) in Tavanasa dazu, die Auswirkungen ihrer Wasserkraftnutzung zu analysieren, da der Vorderrhein unterhalb der Wasserrückgabe dieses Kraftwerks eine wesentliche Beeinträchtigung durch künstliche Änderungen des Wasserabflusses (Schwall und Sunk) aufweist.

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©Bundesamt für Landestopografie


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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