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Die Opferhilfe Graubünden hat im Jahr 2018 erneut mehr Personen beraten. Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhielten Unterstützung bei der Gesuchseinreichung für einen Solidaritätsbeitrag. In den Opferhilfeberatungen berichteten erstmals über 50 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt.

Mit 715 laufenden Beratungen im Jahr 2018 erreichte die Fallzahl bei der Beratungsstelle der Opferhilfe Graubünden erneut einen Höchststand. Hinzu kamen rund 130 telefonische Kurzberatungen und Beratungen von Fachpersonen.

Opferhilfeberatungen
In den Opferhilfeberatungen wurden insgesamt 573 Gewaltbetroffene beraten. Sie sind oft Opfer mehrerer Straftaten. 63 Prozent dieser Opfer erlitten eine Körperverletzung oder Tätlichkeit, 36 Prozent wurden erpresst, bedroht oder genötigt und 29 Prozent wurden Opfer sexueller Gewalt. Weitere 12 Prozent wurden im Strassenverkehr verletzt.

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Quelle: Opferhilfe-Statistik 2018

Mehr häusliche Gewalt?
Mit 294 Personen waren mehr als die Hälfte (51 Prozent) der Gewaltbetroffenen von häuslicher Gewalt betroffen. In 66 Prozent war der Partner und in 5 Prozent die Partnerin der Täter beziehungsweise die Täterin, in 29 Prozent ein anderes Familienmitglied. In 22 Fällen von häuslicher Gewalt musste vorübergehend eine Schutz- oder Notunterkunft vermittelt werden.
Damit stieg die Zahl der beratenen Opfer von häuslicher Gewalt im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr (241) um 22 Prozent an. Der Anteil Gewaltbetroffener wegen häuslicher Gewalt stieg seit 2015 stetig an und machte 2018 erstmals mehr als 50 Prozent der Opferhilfeberatungen aus. Es ist offen, ob dieser Anstieg auf eine generelle Zunahme von häuslicher Gewalt zurückzuführen ist oder ob Betroffene vermehrt Hilfe suchen.

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Quelle: Opferhilfe-Statistik 2018

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
142 Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhielten bei der Opferhilfe im Jahr 2018 Unterstützung bei der Aktensuche in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv Graubünden sowie Hilfe beim Einreichen des Gesuchs um einen Solidaritätsbeitrag beim Bund. Rund drei Vierteln der Gesuchstellenden wurde der Solidaritätsbeitrag bereits ausbezahlt. Gemäss Bundesamt für Justiz sollten bis Ende Jahr alle Gesuche beantwortet sein.


Auskunftspersonen:
- Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt, Tel. 081 257 26 51, E-Mail Susanna.Gadient@soa.gr.ch  
- Gian Beeli, Leiter Opferhilfe Beratungsstelle, Tel. 081 257 31 53, E-Mail Gian.Beeli@soa.gr.ch


Gremium: Sozialamt
Quelle: dt Sozialamt
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