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Die Regierung gibt den Entwurf zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes für die Vernehmlassung frei. Mit der Vorlage soll insbesondere die Zuständigkeitsordnung im Bereich des integralen Risikomanagements (IRM) im Zusammenhang mit den Naturgefahren fundiert werden.

Das kantonale Waldgesetz ist seit 2013 in Kraft. Die gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt, es besteht jedoch in einzelnen Bereichen ein Handlungs- bzw. Anpassungsbedarf. Zum einen hat der Umgang mit Naturgefahren evident an Bedeutung gewonnen, weshalb die gelebte und bewährte Zuständigkeitsordnung klarer gesetzlich verankert werden soll. Zum anderen gilt es, die neuen bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich der Bekämpfung von Schadorganismen umzusetzen. Die Teilrevision bietet schliesslich die Gelegenheit, weitere Regelungen anzupassen und deren Vollzug zu erleichtern.

Integrales Risikomanagement
Die Klimastrategie des Kantons Graubünden setzt ihren Schwerpunkt darauf, das integrale Risikomanagement bei Naturgefahren zu verstärken. Auch das von Regierung und Parlament zusammen ausgearbeitete Regierungsprogramm 2017-2020 enthält eine entsprechende Zielsetzung. Mit der Teilrevision des Waldgesetzes sollen die Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Kanton, Gemeinden sowie allfällige Dritte, die aufgrund von Spezialgesetzen für die Sicherheit von Infrastrukturen verantwortlich sind, sind in die Zuständigkeitsordnung mit einzubinden.

Anpassung an geändertes Bundesrecht

Das geänderte Bundesrecht sieht für den Kanton wie auch für betroffene Dritte neue, beziehungsweise erweiterte Aufgaben vor bezüglich der Massnahmen gegen Schadorganismen, welche die Erhaltung des Waldes in seiner Funktion erheblich gefährden. Um eine bundesrechtskonforme kantonale Waldgesetzgebung gewährleisten zu können, sind Anpassungen im kantonalen Recht nötig.

Vereinfachter Vollzug des Feuerverbots bei erhöhter Wald- und Flurbrandgefahr
Der Vollzug des Feuerverbots bei erhöhter Wald- und Flurbrandgefahr soll vereinfacht werden, unter Beibehaltung der grundsätzlichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden können für sichere Feuerstellen Ausnahmen vom Feuerverbot vorsehen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Dezember 2019. Die Unterlagen sind abrufbar unter:
https://www.gr.ch/DE/publikationen/vernehmlassungen/Seiten/Laufende.aspx.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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