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Am Mittwoch, 5. Februar 2020, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.

1. Allgemeiner Alarm

Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von fünf Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst.

2. Wasseralarm

Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.

3. Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.


Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.


Auskunftsperson:

Jürg Mayer, Leiter Zivilschutz Bauten, Tel. 081 257 35 46, E-Mail Juerg.Mayer@amz.gr.ch



Gremium: Amt für Militär und Zivilschutz
Quelle: dt Amt für Militär und Zivilschutz

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