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Die Regierung verabschiedet drei Botschaften zur neuen kantonalen Geldspielgesetzgebung zuhanden des Grossen Rats. Damit soll das eidgenössische Geldspielgesetz umgesetzt werden, welches anfangs 2019 in Kraft getreten ist. Für die Bevölkerung ergibt sich aufgrund der neuen Gesetzgebung gegenüber dem heutigen Stand keine grösseren Änderungen.

Pokerturniere und Geldspielautomaten sollen ausserhalb der Casinos weiterhin verboten bleiben. Pokern im privaten Kreis soll hingegen neu erlaubt und die Regelungen für Unterhaltungslotterien sollen teilweise gelockert werden.

Bewilligungsfreie Unterhaltungslotterien

Tombolas oder Lottos, die an einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden, sind derzeit bewilligungspflichtig (Gemeinde). Zukünftig sind solche Unterhaltungslotterien dem Amt für Migration und Zivilrecht nur noch zu melden. Die derzeitige Bewilligungspflicht wird aufgehoben. Allerdings beträgt neu die maximale Summe aller Einsätze 50 000 Franken. Bis anhin gab es im Kanton Graubünden keine Maximalsumme.

Zulassung kleiner Pokerspiele im privaten Kreis

Pokerturniere dürfen derzeit im Kanton Graubünden nur in den Casinos St. Moritz und Davos durchgeführt werden. Sobald das eidgenössische Geldspielrecht umgesetzt ist, darf überdies im privaten Kreis legal und bewilligungsfrei gepokert werden. Im privaten Kreis bedeutet innerhalb einer Personengruppe, die sich familiär, beruflich oder in ähnlicher Weise verbunden ist, nicht öffentlich zum Pokern einlädt und sich nicht gewerbsmässig mit der Durchführung von Pokerspielen beschäftigt. Die Regierung ist davon überzeugt, dass mit der Zulassung von Pokerspielen im privaten Kreis der grösste Anteil des heute illegalen Pokerspiels legalisiert werden wird.

Das Pokerspiel könnte der Kanton Graubünden in weitergehendem Umfang zulassen, wenn er gewerbsmässigen Veranstalterinnen gestatten würde, Pokerspiele mit einer Bewilligung durchzuführen. Die für eine solche Regelung sprechenden privaten Interessen stehen nach Ansicht der Regierung in einem Missverhältnis zur hiermit verbundenen Spielsuchtgefährdung und dem Aufwand für deren Beaufsichtigung. Deshalb sollen Pokerturniere, die in Restaurants und Spiellokalen durchgeführt werden, verboten bleiben.

Verbot von Geldspielautomaten ausserhalb von Casinos

Bis anhin waren im Kanton Graubünden Geldspielautomaten verboten. Dieses Verbot hat sich seit langer Zeit bewährt. Um zu verhindern, dass in den Bündner Restaurants und Spiellokalen wieder Glücksspielautomaten Einzug halten, soll am derzeitigen Verbot von Geschicklichkeitsspielautomaten festgehalten werden. Hierfür müssen auch interkantonale und online durchgeführte Geschicklichkeitsspiele verboten werden, da das eidgenössische Recht es den Kantonen nicht gestattet, nur einzelne Kategorien von Geschicklichkeitsgrossspielen zu verbieten. Dementsprechend schlägt die Regierung vor, im Geldspielgesetz des Kantons Graubünden die Durchführung aller Geschicklichkeitsgrossspiele zu untersagen.

Beilagen:

- Botschaft Geldspielgesetz des Kantons Graubünden
- Botschaft Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK)
- Botschaft Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)


Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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