Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Regierung hat die Botschaft für den Erlass eines Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das neue, befristete Gesetz enthält die nötigen Bestimmungen zur Bildung eines Rahmenverpflichtungskredits von 40 Millionen Franken und regelt die Grundsätze zur Verwendung des Kredits, um die digitale Transformation im Kanton Graubünden zu fördern. Dazu soll auch ein Fachgremium eingerichtet werden, das mit verschiedenen Aufgaben betraut wird.

Mit der Verabschiedung der Botschaft und des Gesetzesentwurfs wird der in der Augustsession 2018 überwiesene Auftrag des Grossen Rats, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 40 Millionen Franken für einen Digitalisierungsschub in Graubünden zur Verfügung gestellt werden kann, umgesetzt.

Neue gesetzliche Grundlagen
Die Grundsätze zur Finanzierung und Förderung der digitalen Transformation und von Digitalisierungsvorhaben werden in einem neuen, schlanken und – weil die Mittel begrenzt sind und einem Anschub dienen sollen – befristet geltenden Gesetz verankert. Es werden der Zweck und die Ziele, welche mit den Mitteln des Rahmenverpflichtungskredits verfolgt werden sollen, festgelegt. Damit ist auch geregelt, wofür Ausgaben zulasten des Kredits getätigt werden dürfen.

Jede aus Mitteln des Kredits geförderte Massnahme muss einerseits einen Veränderungsprozess im Sinn der digitalen Transformation zum Inhalt haben und andererseits mit dem festgelegten Zweck und den Zielen vereinbar sein. Es sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Graubünden gesteigert, der Wohn- und Wirtschaftsstandort Graubünden attraktiver gestaltet oder zusätzliche Wertschöpfungspotenziale in Graubünden erschlossen werden. Daneben werden die Förderinstrumente und Förderumfänge geregelt. Der Gesetzesentwurf ist offen gestaltet, damit alle Massnahmen und Vorhaben gefördert werden können, welche die digitale Transformation im Sinne der Zielsetzungen begünstigen oder beschleunigen.

Fachgremium für die digitale Transformation
Gemäss Gesetzesentwurf soll der Kanton zur Förderung der digitalen Transformation ein Fachgremium bilden. Dieses soll im Austausch mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren aus den verschiedenen Bereichen und Branchen diejenigen Trends und Themen aufgreifen, welche für Graubünden im Zusammenhang mit der digitalen Transformation relevant sind. Ziel ist, innovative Kräfte und Digitalisierungsexpertinnen und -experten aus verschiedenen Bereichen und Branchen zusammenzubringen, welche Digitalisierungsvorhaben identifizieren, initialisieren, begleiten und koordinieren sowie den Kanton bei seinen Aufgaben gemäss dem neuen Gesetz unterstützen. Das Gremium soll überdies Digitalisierungsvorhaben auf deren Machbarkeit und Wirksamkeit überprüfen und zuhanden des Kantons Förderempfehlungen abgeben. Letztlich soll eine Anlaufstelle für Branchenorganisationen für Fragen zur digitalen Transformation angeboten werden.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Junisession 2020 beraten.


Beilage:

Botschaft


Auskunftsperson:

Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Neuer Artikel