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Kindergärten, Primarschulen, Sonderschulen, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Tageseltern im Kanton Graubünden betreuen weiterhin die Kinder, die zuhause nicht betreut werden können. Der Kanton hat entsprechende Vorschriften erlassen, um die Verordnung des Bundesrats umzusetzen. Das für diese Woche kurzfristig aufgebaute Betreuungsangebot wird somit fortgeführt, Spielgruppen hingegen werden geschlossen.

Bündner Familien, die ihre Kinder während der verordneten Pause des Präsenzunterrichts nicht selber betreuen können, können weiterhin auf die Dienste von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Tageseltern zählen. Die Regierung hat beschlossen, dass die Trägerschaften der Volksschule und der familienergänzenden Kinderbetreuung ein Betreuungsangebot aufrechterhalten müssen.

Das Angebot richtet sich an Eltern, die keine private Möglichkeit haben, ihre Kinder selber zu betreuen oder sie durch das Virus besonders gefährdete Personen betreuen lassen würden. Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahren und solche, die unter Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Krebs oder einem geschwächten Immunsystem leiden.

Familien werden in dieser Situation nicht allein gelassen
Grundsätzlich sollten die Eltern alles versuchen, um die Kinder selber zu betreuen. Wo das nicht möglich ist, übernehmen die Bündner Volksschulen und die Anbieter der familienergänzenden Betreuung diese Aufgabe. Die spezielle Situation, in der sich unser Land befindet, ist für viele Familien eine grosse Belastung. Der Kanton lässt sie in dieser ausserordentlichen Lage nicht allein. Es ist enorm wichtig, dass die Kinder gut betreut sind, aber nicht in Kontakt mit ihren Grosseltern, anderen Senioren, Kranken oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem zusammenkommen. Neben den Schulen und Kindergärten spielen dabei auch Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Tageseltern eine wichtige Rolle.

Nicht Bestandteil dieser Regelung sind die Spielgruppen des Kantons Graubünden. Sie sind zwar ein wichtiges Angebot der frühen Bildung, die Sicherstellung der Berufstätigkeit der Eltern ist aber nicht ihr Ziel. Sie gelten damit nicht als Kindertagesstätten gemäss den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus des Bundesrates. Deshalb werden sie geschlossen.

Auskunft

Für weitere Informationen zuhanden der Bevölkerung verweist der Kanton Graubünden auf die folgende Webseite: www.gr.ch/coronavirus

Für allgemeine telefonische Anfragen steht der deutschsprachigen Bevölkerung die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit zur Verfügung:
Telefon: +41 58 463 00 00 (täglich 24 Stunden)

           

Informationen für Medienschaffende, Gesundheitswesen, Gemeinden und Schulen
Anfragen können weiterhin direkt an die Kommunikationsstelle Coronavirus gerichtet werden:

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Betriebszeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 17.00 Uhr

E-Mail Medien: kfsmedien@amz.gr.ch   
E-Mail Gesundheitswesen: kfsmedical@amz.gr.ch  
E-Mail Gemeinden, Schulen & Arbeit: kfsinfo@amz.gr.ch  
Telefon: +41 81 254 16 00 (Mo – Fr, 8.00 – 19.00)



Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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