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Die Regierung beschliesst, dass alle Personen, welche einen Beruf aus dem Pflegebereich erlernt haben, jedoch nicht auf diesem Beruf tätig sind und nicht der Risikogruppe angehören, sich melden müssen. Dazu ist auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus unter "Graubünden HILFT" ein Meldeformular aufgeschaltet. Die Regierung spricht dem Pflegepersonal aber auch einen grossen Dank aus.

Gemäss Gesundheitsgesetz kann der Kanton Betriebe des Gesundheitswesens sowie Gesundheitsfachpersonen zur Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen verpflichten. In der derzeitigen, ausserordentlichen Lage wird es unvermeidlich sein, dass Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen personelle Engpässe werden bewältigen müssen. In einer ersten Phase werden deshalb sämtliche im Kanton Graubünden wohnhaften Personen erfasst, die über eine Ausbildung im pflegerischen Bereich verfügen, jedoch nicht in ihrem gelernten Beruf tätig sind und nicht der Risikogruppe angehören. Diese Fachpersonen könnten in einer späteren Phase zu einem Einsatz verpflichtet werden.

Alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen werden verpflichtet, sich zu melden:

  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)
  • Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK
  • Pflegefachfrau DNI / Pflegefachmann DNI
  • Diplom: Krankenschwester/-pfleger AKP/GKP/KWS/PsyKP
  • Krankenschwester/-pfleger für Gesundheits- und Krankenpflege DNII
  • Diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann HF
  • PHD Nursing Science
  • Master of Science in Nursing (MSN)
  • Master of Science in Pflege (MScN) FH
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann FH (Bachelor of Science in Nursing [BScN])

Auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus ist unter "Graubünden HILFT" ein Meldeformular aufgeschaltet:
Formular für Fachpersonen.

Die Regierung bedankt sich gleichzeitig aber auch beim Pflegepersonal und bei der Ärzteschaft für den grossen Einsatz, der schon bisher geleistet wurde, und der noch weiter nötig sein wird.


Auskunft

Für weitere Informationen zuhanden der Bevölkerung verweist der Kanton Graubünden auf die folgende Webseite: www.gr.ch/coronavirus

Für allgemeine telefonische Anfragen steht der deutschsprachigen Bevölkerung die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit zur Verfügung:
Telefon: +41 58 463 00 00 (täglich 24 Stunden)


Informationen für Medienschaffende, Gesundheitswesen, Gemeinden und Schulen
Anfragen können weiterhin direkt an die Kommunikationsstelle Coronavirus gerichtet werden:

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Betriebszeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 17.00 Uhr

E-Mail Medien: kfsmedien@amz.gr.ch   
E-Mail Gesundheitswesen: kfsmedical@amz.gr.ch  
E-Mail Gemeinden, Schulen & Arbeit: kfsinfo@amz.gr.ch  
Telefon: +41 81 254 16 00 (Mo – Fr, 8.00 – 19.00)


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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