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Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 Metern eingehalten werden kann.

Die Regierung beschliesst, dass auf dem ganzen Kantonsgebiet ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot gilt. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 Metern eingehalten werden kann. Die Einhaltung des Feuerverbots obliegt den Gemeinden, der Kantonspolizei, und dem Forstdienst. Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen. Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Feuerstellen entsprechend gekennzeichnet sind.

Feuerverbot um das Waldbrandrisiko zu minimieren
Aufgrund der Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden die unterstützenden Organisationen Polizei, Zivilschutz, Feuerwehr und Militär in den nächsten Tagen und Wochen an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Es ist die Aufgabe der Einsatzorganisationen, neben dem Corona-Ereignis Massnahmen zur Sicherung der normalen Lage zu treffen. Bei der Risikobeurteilung der Feuerwehr steht ein grösserer Waldbrand im Fokus. In der jetzigen Lage ist nicht davon auszugehen, über genügend Helikopterpiloten und Einsatzkräfte von der Armee sowie Zivilschutz verfügen zu können. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass die Feuerwehren personell ebenfalls geschwächt werden, weshalb sie mit den Alltagseinsätzen in ihren Einsatzgebieten mehr als nur ausgelastet sind. Nach Beurteilung der Feuerwehr muss deshalb das Risiko minimiert werden. Dies kann nur mit einem ausserordentlichen, prophylaktischen Feuerverbot über das ganze Kantonsgebiet erreicht werden.


Auskunftspersonen:
- Hansueli Roth, Feuerwehrinspektor, Gebäudeversicherung Graubünden, Tel. 081 258 90 91, E-Mail Hansueli.Roth@gvg.gr.ch
- Urban Maissen, Stv. Kantonsförster, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 62 80, E-Mail Urban.Maissen@awn.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

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