Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Der Bundesrat hat heute beschlossen, den Kantonen im Kampf gegen das Coronavirus zu erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert. Dies ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Die Regierung sieht diese Voraussetzungen derzeit in keiner Region des Kantons als erfüllt an. Sie wird die Lage aber laufend neu beurteilen, insbesondere in den Regionen Moesa und Bernina.

Die Regierung unterstützt die Haltung des Bundesrats, dass in der ausserordentlichen Lage in der ganzen Schweiz die gleichen Regeln beziehungsweise klar definierte Ausnahmen gelten. Im Vordergrund aller Bemühungen steht der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen der Schweiz. Gemäss der angepassten Verordnung des Bundesrats sollen Ausnahmen nur kurzzeitig und nur in begründeten, streng geregelten Fällen möglich sein. Damit ist gewährleistet, dass wichtige Produktionsketten nicht unkoordiniert unterbrochen werden.

Die Anpassungen der Verordnung, welche ab heute Mitternacht gelten, verlangen für Ausnahmen kumulativ folgende Voraussetzungen, damit der Bundesrat ein entsprechendes Gesuch bewilligt:

  • Der Kanton verfügt auch nach Unterstützung durch andere Kantone nicht über ausreichende Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung.
  • Die betroffenen Branchen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage, die geforderten Präventionsmassnahmen umzusetzen.
  • Die Sozialpartner stimmen den vorgesehenen Massahmen nach Anhörung zu.
  • Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs und die Versorgung der Gesundheitseinrichtungen sowie von deren Zuliefererbetrieben bleiben gewährleistet.
  • Die Funktionsfähigkeit der betroffenen Wirtschaftsbranchen ist aufgrund des Ausbleibens von Grenzgängern beeinträchtigt.

Derzeit erfüllt weder der Kanton Graubünden insgesamt noch eine einzelne Region diese Voraussetzungen. Die Gesundheitsversorgung im Kanton ist sichergestellt. Die Regierung beobachtet die Situation aber laufend. Der Kantonale Führungsstab legt täglich einen Lagerapport für alle Regionen vor. In der Region Moesa konnte festgestellt werden, dass zahlreiche Baustellen geschlossen wurden. Der Kanton wird zudem seine Kontrolltätigkeit in allen Regionen weiter verstärken.

Regeln strikt beachten, Krise gemeinsam meistern
Die Regierung ruft nochmals nachdrücklich dazu auf, alle Verhaltensregeln unbedingt einzuhalten. Dazu gehört insbesondere, Abstand zu halten und zu Hause zu bleiben. Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind untersagt. Die Regierung bittet auch Zweitwohnungsbesitzende, ihre Mobilität einzuschränken und dazu beizutragen, die Gesundheitsinfrastrukturen im Kanton, insbesondere auch in den Südtälern, möglichst nicht zu belasten.

Die derzeitige Krise wird noch Wochen andauern. Die Regierung dankt der Bevölkerung und den Gästen für das Verständnis und die Solidarität. Nur gemeinsam ist diese Krise zu meistern.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

Neuer Artikel