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Das bestehende Kapitel 6 "Verkehr" des Kantonalen Richtplans wird grundlegend überarbeitet. Während der öffentlichen Auflage vom 16. Juli bis 18. September 2020 kann die Bevölkerung zu dieser Vorlage Stellung nehmen.

Mittels einer amts- und fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit wurden die bisherigen Teilkapitel überprüft und auf Basis aktualisierter Grundlagen und Richtplaninhalte – wie etwa dem Raumkonzept oder dem 2019 vom Bundesrat genehmigten Kapitel 5 "Siedlung" – auf den heutigen Stand gebracht.

Eine Ausnahme dabei ist das Teilkapitel Agglomerationsverkehr/Agglomerationsprogramme. Im Frühling 2019 wurde mit der Erarbeitung einer vierten Generation des Agglomerationsprogramms Chur begonnen. Eine gesamtheitliche Überarbeitung des Teilkapitels wird daher erst erfolgen, nachdem das Churer Agglomerationsprogramm im Entwurf vorliegt, voraussichtlich im Jahr 2021.

Wichtige Neuerungen aufgenommen
Das Kapitel 6 "Verkehr" des Kantonalen Richtplans Graubünden stammte hauptsächlich aus dem Jahr 2002. Die letzten textlichen Anpassungen dieses Richtplankapitels erfolgten im Jahr 2009. Seither wurden im Wesentlichen die Objektlisten angepasst. Wichtige Neuerungen, wie zum Beispiel der neu erarbeitete kantonale Sachplan Velo waren noch nicht in das Richtplankapitel Verkehr eingeflossen. Ebenso fehlten neuere Aspekte der Mobilität (z.B. Multimodalität oder Digitalisierung). Deshalb benötigte das Richtplankapitel eine grundsätzliche Überarbeitung. Mit dieser Überarbeitung wurde im Jahr 2018 begonnen.

Die vorgenommenen Anpassungen sind im Erläuternden Bericht erörtert.

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Auskunftsperson: 
Jacques Feiner, Leiter Abteilung Richtplanung und Grundlagen, Amt für Raumentwicklung Graubünden, Tel +41 81 257 23 37, E-Mail Jacques.Feiner@are.gr.ch


Gremium: Amt für Raumentwicklung
Quelle: dt Standeskanzlei