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Die Regierung nimmt den Entscheid des Bundesrats, Grossveranstaltungen unter strengen Schutzmassnahmen wieder zu erlauben, zur Kenntnis. Sie wird das Bewilligungsregime vorbereiten und mögliche Begleitmassnahmen für den Kanton Graubünden prüfen.

Grossveranstaltungen sind bis Ende August verboten, resp. das Verbot wurde heute vom Bund bis Ende September verlängert. Nun hat der Bundesrat entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten allerdings strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen.

Die Regierung nimmt diesen Entscheid des Bundesrats zur Kenntnis. Sie wird den Entscheid im Detail analysieren und das Bewilligungsregime vorbereiten, mögliche Begleitmassnahmen wie beispielsweise eine ausgeweitete Maskentragepflicht prüfen und sich, soweit möglich, mit den Ostschweizer Kantonen absprechen.

Der Kanton wird aber auch den Bund beim Wort nehmen, dass dieser in Zusammenarbeit mit den Kantonen bis Anfang September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe ausarbeiten will. Diese sollen für alle Bereiche, wie Sport, Kultur oder Religion gelten. Damit sollen zusätzlich zu den Basismassnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitplanken aufgestellt werden. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage und den Kapazitäten im Contact Tracing kann der Kanton die Erteilung einer Bewilligung verweigern.

Derzeit ist die Lage im Kanton Graubünden mit 16 Personen in Insolation und 57 Personen in Quarantäne stabil. Gesamtschweizerisch sind die Zahlen allerdings wieder deutlich angestiegen. Deshalb ist weiterhin grosse Vorsicht und Zurückhaltung in Bezug auf grosse Menschenmassen geboten.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 79 629 00 85, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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