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2674 Bündnerinnen und Bündner bezogen im Jahr 2018 mindestens einmal wirtschaftliche Sozialhilfe. Das sind beinahe gleich viele Personen wie im Jahr zuvor. Damit bleibt auch die Sozialhilfequote unverändert bei 1,4 Prozent. Stabil ist auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, welche Sozialhilfe bezieht: Beinahe jede dritte sozialhilfebeziehende Person ist unter 18 Jahren.

Geraten Menschen in der Schweiz in eine finanzielle Notlage, können sie sich an die Sozialhilfe wenden. Sie ist das letzte Auffangnetz und garantiert das Existenzminimum, wenn der eigene Lohn, andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosengelder, Renten oder Stipendien nicht ausreichen, das Vermögen aufgebraucht und auch Unterstützung durch Verwandte fehlt. Der Anteil an Personen, die im Kanton Graubünden in dieser Situation waren und durch die Sozialhilfe unterstützt wurden, betrug im Jahr 2018 1,4 Prozent. Die Sozialhilfequote des Kantons Graubünden ist eine der tiefsten der Schweiz. Sie liegt deutlich unter dem schweizweiten Durchschnitt von 3,2 Prozent.

Sozialhilfequote im Kanton Graubünden und in der Schweiz, 2009 bis 2018

Die Sozialhilfequote blieb über die letzten 10 Jahre relativ konstant bei rund 1,1 bis 1,4 Prozent der Bündner Bevölkerung. Ebenfalls konstant entwickelten sich die Bevölkerungsgruppen, die in Notlage geraten: Kinder und Jugendliche, Geschiedene, Ledige, Alleinerziehende, Ausländerinnen und Ausländer sowie Personen, welche nicht über einen berufsbildenden Abschluss verfügen, sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen.

Kinder und Jugendliche haben ein erhöhtes Sozialhilferisiko
Im Jahr 2018 benötigten 783 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 bis 17 Jahren Sozialhilfe. Damit liegt die Quote im Kanton Graubünden in dieser Altersgruppe bei 2,5 Prozent, schweizweit bei 5,2 Prozent. Seit dem Jahr 2011 stieg diese Quote an (von 2,0 Prozent beziehungsweise 4,9 Prozent).

Sozialhilfequote bei den 0 bis 17-Jährigen im Kanton Graubünden und in der Schweiz, 2011 bis 2018

Das Sozialhilferisiko ist bei Kindern im Vorschulalter besonders hoch. Danach nimmt es mit zunehmendem Alter ab. So beträgt die Sozialhilfequote der 5- bis 6-Jährigen 3,3 Prozent, jene der 7- bis 12-Jährigen 2,9 Prozent. Bei den 16- und 17-Jährigen liegt die Quote mit 1,4 Prozent bereits einiges tiefer.

Sozialhilfequote nach Altersgruppen im Kanton Graubünden und in der Schweiz, 2018

Insgesamt waren 410 Haushalte mit Kindern und Jugendlichen auf Sozialhilfe angewiesen. Das sind 2,3 Prozent aller Haushalte mit Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 17 Jahren. 57,1 Prozent dieser Haushalte setzen sich aus einer erwachsenen Person mit einem oder mehr Kindern zusammen. Bei 18,5 Prozent der Haushalte handelt es sich um zwei verheiratete Erwachsene mit Kindern und bei weiteren 17,6 Prozent um nicht verheiratete Erwachsene mit Kindern. In den restlichen 6,8 Prozent der Haushalte leben drei oder mehr Erwachsene mit Minderjährigen zusammen.

Sozialhilfequote nach Personen- und Haushaltsmerkmalen im Kanton Graubünden, 2018

Knapp ein Drittel aller Fälle können von der Sozialhilfe abgelöst werden
Im Jahr 2017 konnten von den 1696 Fällen mit Leistungsbezug 32,8 Prozent abgeschlossen werden. Ein Fall gilt als abgeschlossen, wenn während mehr als sechs Monaten den betroffenen Personen keine Sozialhilfe mehr ausbezahlt wurde. Rund 9,4 Prozent der Fälle konnten abgeschlossen werden, weil die Person eine Arbeitsstelle angetreten hat oder das Arbeitspensum erhöhen konnte und sich mit diesem Lohn von der Sozialhilfe lösen konnte. Diese beiden Kennzahlen liegen über dem schweizweiten Durchschnitt (28,1 Prozent beziehungsweise 7,8 Prozent). Den Sprung aus der Sozialhilfe aufgrund einer Verbesserung bei der Erwerbssituation schaffen vor allem Paare mit einem oder zwei Kindern und 26- bis 35-Jährige. Die Ablösequote wurde erstmals berechnet, Vergleiche mit den Vorjahren sind nicht möglich.

Die Schweizerische Sozialhilfestatistik (SHS) ist eine jährliche Datenerhebung, die vom Bundesamt für Statistik durchgeführt wird. Ziel der Statistik ist es, den Bestand und die Struktur der Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie von vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen in der Schweiz zu erfassen.


Auskunftspersonen:
- Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt, Tel. +41 81 257 26 51, E-Mail Susanna.Gadient@soa.gr.ch
- Marc Dubach, Sektionschef Sozialhilfe Bundesamt für Statistik BFS, Tel. +41 58 463 65 78, E-Mail Marc.Dubach@bfs.admin.ch


Gremium: Sozialamt
Quelle: dt Sozialamt

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