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Das Schweizer Stimmvolk hat das revidierte eidgenössische Jagdgesetz mit 51.9 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Regierung bedauert diesen Entscheid und tritt mit dem Bund in Kontakt.

Die Regierung nimmt das Scheitern der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes zur Kenntnis. Sie hätte eine Weiterentwicklung der Massnahmen zur Regulierung der Wolfsbestände, wie sie die Gesetzesvorlage des Bundes vorgesehen hatte, begrüsst. Die Gesetzesvorlage sollte dazu beitragen, den Wolfsbestand verantwortungsbewusst zu regulieren und gleichzeitig Schäden an Nutztieren – zusammen mit einem wirksamen Herdenschutz – zu vermeiden und die Akzeptanz der Wolfspräsenz bei der betroffenen Bevölkerung zu erhöhen.

Die Regierung wird das Abstimmungsergebnis auswerten und sich auch zukünftig für einen zeitgemässen Umgang mit der Wolfspräsenz und für einen starken Herdenschutz engagieren. Sie wird diesbezüglich mit dem Bund in Kontakt treten, um das weitere Vorgehen festzulegen.


Auskunftsperson:

Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

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