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Die Regierung stimmt einem Marschhalt bei der Inventarisierung von schutzwürdigen Objekten zu. Zudem gibt sie grünes Licht für die Anpassung der Seeufergestaltung am Südufer des Lago di Poschiavo.

Marschhalt bei der Inventarisierung von schutzwürdigen Objekten

Die Denkmalpflege Graubünden erstellt und führt kantonale Inventare von schutzwürdigen Objekten, wie beispielsweise einzigartigen Ortsbildern, historische bedeutsamen Gebäudegruppen oder baukünstlerischen Einzelbauten. Die Aufnahme dieser sogenannten Schutzobjekte in ein kantonales Inventar stützt sich auf Kriterien wie Seltenheit, Vielfalt, Gefährdung, ästhetische Werte, Lage, Grösse, ökologische Funktion und wissenschaftliche Bedeutung. Anlässlich der Februarsession 2019 und der Dezembersession 2019 erteilte der Grosse Rat der Regierung im Zusammenhang mit diesen kantonalen Inventaren zwei Aufträge (Aufträge Bigliel und Crameri). Unter anderem ist zu prüfen, ob allenfalls ein Marschhalt für die Inventarisierung oder die Sistierung der Inventarisierung angezeigt ist, bis die Aufträge umgesetzt sind.
Vor dem Hintergrund dieser Aufträge hat die Denkmalpflege als zuständige Fachstelle nach Prüfung der Sachlage und im Sinne von Sofortmassnahmen Schritte eingeleitet, welche zukünftige Mehr- oder Doppelarbeit verhindern und Missverständnissen vorbeugen sollen. Bis zur Klärung der rechtlichen Situation werden sich die Inventarisierungsarbeiten daher hauptsächlich auf interne Tätigkeiten beschränken. Dies entspricht einem Marschhalt bei der Erarbeitung der Inventarlisten. Von einer Sistierung der Inventarisierung bis zur Umsetzung der Aufträge Bigliel und Crameri sieht die Regierung jedoch ab.

Denkmalgeschützte Palazzi in Poschiavo Denkmalgeschützter Stall in Masans

Die Denkmalpflege Graubünden erstellt und führt kantonale Inventare von schutzwürdigen Objekten, wie beispielsweise einzigartigen Ortsbildern, historische bedeutsamen Gebäudegruppen oder baukünstlerischen Einzelbauten.

Seeufergestaltung am Südufer des Lago di Poschiavo wird angepasst

Die Repower AG betreibt im Puschlav die Kraftwerksstufen Palü, Cavaglia und Robbia sowie Campocologno I und II. Die Repower AG beabsichtigt, die Anlagen im Puschlav auszubauen. Das Projekt "Lagobianco" sieht als zentrales Element den Bau eines neuen 1000 MW‑Pumpspeicherwerks sowie die Erneuerung und den Weiterbetrieb der bestehenden Wasserkraftwerksanlagen vor, wobei das bestehende Kraftwerk Palü in der neuen Anlagenkonzeption entfällt. Bestandteil des rechtskräftig genehmigten Projekts "Lagobianco" bildet unter anderem das Teilprojekt "Mir‑3" mit der Erneuerung der Bauten in und um Miralago, am Südufer des Lago di Poschiavo.
Im Zusammenhang mit der Erneuerung dieser Bauten genehmigt die Regierung nun ein Gesuch der Repower AG. Das Gesuch der Repower AG zielt auf eine Änderung der erteilten Baubewilligung für die Seeufergestaltung in Miralago. Dieser entsprechend muss für die Flachaufschüttungen Material aus dem Kavernenausbruch des Pumpspeicherkraftwerks im Umfang von rund 140 000 Kubikmetern verwendet werden. Weil der Bau des Pumpspeicherkraftwerks allerdings zurückgestellt worden ist, die Repower AG aber gleichwohl an Fristvorgaben zur Seeufergestaltung gebunden bleibt, fehlt es derzeit am erforderlichen Ausbruchmaterial. Dies bedingt eine Reduktion der Aufschüttung sowie eine veränderte Seeufergestaltung. Bei einer allfälligen späteren Realisierung des Pumpspeicherkraftwerks soll diese allerdings erweitert beziehungsweise im ursprünglich genehmigten Umfang umgesetzt werden.

Visualisierung Seeufer Miralago

© Arch. Aurelio Galfetti

Die Repower AG betreibt im Puschlav die Kraftwerksstufen Palü, Cavaglia und Robbia sowie Campocologno I und II. Die Repower AG beabsichtigt, die Anlagen im Puschlav auszubauen.

Verordnung über Leumundszeugnisse wird aufgehoben

Die Regierung hebt die im August 1992 erlassene Verordnung über Leumundszeugnisse auf. Sowohl im Bundesrecht als auch im kantonalen Recht existieren zahlreiche Regelungen, welche für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder die Zulassung zu einer Prüfung einen guten Leumund voraussetzen. In der Praxis wird ein Leumundszeugnis aber kaum mehr verlangt, da es grösstenteils dieselben Informationen wie der Strafregisterauszug enthält. Die zuständigen Bewilligungs- und Zulassungsbehörden verlangen deshalb von Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern in der Regel, dass sie ihren Leumund mit anderen Beweismitteln nachweisen. In Zukunft sollen Bewilligungs- beziehungsweise Zulassungsbehörden Informationen, die sie für die Leumundprüfung benötigen, bei der Gemeinde mit einem einfachen Schreiben einholen können.

In Zukunft sollen Bewilligungs- beziehungsweise Zulassungsbehörden Informationen, die sie für die Leumundprüfung benötigen, bei der Gemeinde mit einem einfachen Schreiben einholen können.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden