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Die Skigebiete in Graubünden können weiterhin offen bleiben; die epidemiologische Lage im Kanton lässt dies zu. Den Gastronomie-Betrieben in den Skigebieten gewährt die Regierung ab dem 31. Dezember 2020 erste Erleichterungen im Bereich Takeaway: Terrassen dürfen wieder benutzt werden und das Alkoholverbot auf Skipisten wird am Sonntag 3. Januar 2021, 24.00 Uhr aufgehoben. Im Kanton wird am 4. Januar 2021 in Altersheimen mit der Impfung besonders gefährdeter Personen gestartet.

Die von Kanton und Bund erlassenen Massnahmen zeigen Wirkung: Die Anzahl isolierter Personen (612) hat erneut abgenommen. Weiter gesunken sind ebenfalls die Zahl der Neuinfektionen im Wochenschnitt pro Tag sowie der massgebende Reproduktionswert. Die Intensivstationen sind derzeit durchschnittlich belegt und nicht überlastet. Dennoch warnt die Regierung vor Nachlässigkeit; auf Grund der Feiertage und der Test- und Meldeverzögerung ist die epidemiologische Lage derzeit schwierig einzuschätzen.

Gastronomiebetriebe bleiben vorerst geschlossen
Damit die erreichte Wirkung anhält, sind die geltenden Massnahmen weiterhin ohne Abstriche umzusetzen. So bleiben die Restaurationsbetriebe über den Jahreswechsel geschlossen. Die Regierung ist sich bewusst, dass die Gastrobranche derzeit zu den Hauptbetroffenen gehört. Sie prüft deshalb anfangs Januar im Rahmen einer Gesamtbeurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Öffnung gegeben sind, aber auch wie zusätzliche Unterstützung der Branche möglich ist.

Erste Erleichterungen für Betriebe in Skigebieten 
Betrieben, die Speisen und Getränke als Takeaway in Skigebieten anbieten, werden ab dem 31. Dezember 2020, 7.00 Uhr erste Erleichterungen gewährt: Sie dürfen in Aussenbereichen wieder Sitzplätze anbieten. Pro Tisch dürfen dabei maximal 4 Personen sitzen und zwischen den Gästegruppen wird ein Abstand von 1,5 Metern vorgeschrieben. Die detaillierten Vorgaben werden der Branche direkt kommuniziert. So muss der Betrieb unter anderem eine Person abstellen, welche die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert, durchsetzt und die Personenströme lenkt. Der Aufenthalt in Innenräumen bleibt mit Ausnahme der Toiletten Benutzung sowie zum unmittelbaren Ein- und Aussteigen aus den Transportanlagen nach wie vor verboten. Die Schutzkonzepte der Gastronomiebranche sind auf jeden Fall einzuhalten. Das Alkoholverbot auf Skipisten wird am Sonntag, 3. Januar 2021, 24.00 Uhr wieder aufgehoben. 

Schutzkonzepte wurden nachgebessert
Die Erfahrungen der letzten Tage zeigen, dass sich die Gäste in den Skigebieten gut auf die verschiedenen Angebote verteilen. Dadurch können Menschenansammlungen, die das Ansteckungsrisiko erhöhen, vermieden werden. Wo erforderlich, haben die Anlagenbetreiber ihre Schutzkonzepte und deren Umsetzung zeitnah nachgebessert. Schliesslich hat auch die Beschränkung der Anzahl Personen in den Skigebieten zu einer Verminderung des Personenaufkommens geführt. Versuche, die bestehenden Regeln zu umgehen oder rechtliche Graubereiche auszunutzen, sind als fahrlässig und unsolidarisch zu qualifizieren. Sie gefährden mögliche zeitnahe Lockerungen in erheblichem Masse. Die Regierung bedankt sich ausdrücklich bei allen verantwortungsvollen Unternehmen, welche mit hohem Aufwand die Vorgaben korrekt und vorbildlich umsetzen und kontrollieren.

Impfstart in Altersheimen am 4. Januar 2021
Wie geplant werden ab dem 4. Januar 2021 die ersten Impfungen im Kanton durchgeführt. Diese erfolgen nach den Vorgaben des Bundes bei den dafür vorgesehenen Institutionen und Personengruppen. Dort werden die ersten dem Kanton vom BAG zugeteilten 2'600 Dosen von mobilen Teams verabreicht, diese reichen für 1'300 Personen. Aufgrund der limitierten Verfügbarkeit des Impfstoffs haben besonders gefährdete Personen über 75 Jahre, beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen zu Beginn der Impfaktion Vorrang. Regionale Impf-/Testzentren sind im Aufbau und werden ab der zweiten Januarhälfte in Betrieb genommen. Bis Ende Januar 2021 stehen dem Kanton insgesamt rund 9'000 Impfdosen zur Verfügung. Individuelle Impfberatungen liegen im Kompetenzbereich der Hausärztinnen und Hausärzte. Die Anmeldung zur Impfung wird voraussichtlich ab Mitte Januar möglich sein und elektronisch über eine schweizweite Plattform erfolgen, entweder durch selbständige online-Registration oder über die Hausärztin/den Hausarzt. Sobald die Anmeldung möglich ist, werden die Informationen dazu auf der Homepage des Kantons (www.gr.ch/coronavirus) publiziert. 

Die Regierung bedankt sich bei der Bevölkerung für die Solidarität und das Einhalten der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie und wünscht alles Gute im neuen Jahr.


Auskunft: 
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E‑Mail kfsmedien@amz.gr.chTel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)



Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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