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Die Regierung hat am 2. März 2021 einen Nachtragskreditantrag von 100 Millionen Franken für die Aufstockung der Coronahärtefallhilfen auf neu 200 Millionen Franken verabschiedet. Damit trägt sie der Diskussion des Grossen Rats in der Februarsession 2021 sowie dem erhöhten Mittelbedarf der Bündner Unternehmen Rechnung.

Der Bundesrat hat am 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Er beantragt damit dem Eidgenössischen Parlament eine Aufstockung des Härtefallprogramms von 2,5 Milliarden auf 10 Milliarden Franken (inklusive Bundesratsreserve von 1 Mrd.). Die durch die Kantone auszubezahlenden Härtefallmittel betragen 9 Milliarden. Davon entfallen 2,2 Prozent oder 198 Millionen Franken auf den Kanton Graubünden. Der Bund finanziert davon voraussichtlich bis 158 Millionen. Daraus resultiert eine Nettobelastung für den Kanton von 42 Millionen. Der Bundesrat berücksichtigt damit die Forderung der Kantone nach zusätzlichen Härtefallmitteln und einer fairen Aufteilung der finanziellen Lasten auf Bund und Kantone. Das Eidgenössische Parlament wird in der laufenden Märzsession über diese Aufstockung befinden.

Von den Gesamtmitteln von 9 Milliarden sind 6 Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen vorgesehen. Der Bund übernimmt hier 70 Prozent (4,2 Mrd.), die Kantone 30 Prozent (1,8 Mrd.). Weitere 3 Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen vorgesehen. Die Beiträge an grössere Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert. Die Abwicklung der Gesuche erfolgt weiterhin durch die Kantone, der Bund wird jedoch für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen, die er zu gegebener Zeit bekanntgeben wird.

Vereinfachte Härtefallhilfen
Die Regierung hat am 23. Februar 2021 unter Berücksichtigung der Diskussionen des Grossen Rats in der Februarsession 2021 entschieden, den Gewerbetreibenden, die während der Coronapandemie aufgrund der behördlichen Massnahmen einen Umsatzverlust erlitten haben, im Rahmen des Härtefallprogramms des Bundes und des Kantons besser zu entschädigen. Sie hat dafür den Beitragssatz von 50 auf 75 Prozent der wirtschaftlichen Einbusse erhöht und weitere Lockerungen der Anspruchsvoraussetzungen beschlossen.

Finanzielle Auswirkung bei voller Kreditbeanspruchung
Bis anhin stehen Mittel von 100 Millionen (inklusive Vollzugsaufwand) zur Verfügung. Die Regierung verabschiedete in ihrer Sitzung vom 2. März 2021 zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) einen weiteren Nachtragskreditantrag von 100 Millionen Franken, so dass nun gesamthaft 200 Millionen zur Verfügung stehen. Der Antrag berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und die Absicht des Bundesrats, das gesamte Hilfspaket für Bund und Kantone auf insgesamt 10 Milliarden anzuheben. Angenommen wird, dass der Bund sich bis maximal 158 Millionen beteiligen wird, was die Kantonsbelastung in Grenzen hält. Die GPK muss diesen Nachtragskredit noch genehmigen.

Kanton unterstützt die Bündner Wirtschaft nach Kräften
Die Regierung trifft sich seit dem Ausbruch der Coronapandemie regelmässig mit den Spitzen der Bündner Wirtschaft im Rahmen eines Runden Tischs. Im vergangenen Jahr hat der Kanton in Ergänzung zum Bund die Wirtschaft, den Tourismus, den Sport, die Kultur, den Verkehr sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit finanziellen Beiträgen grosszügig unterstützt und wird es wo nötig auch dieses Jahr tun. Die Jahresrechnung 2020 wird coronabedingt mit Zusatzausgaben in der Grössenordnung von 60 Millionen belastet. Die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie werden sich auch in der Jahresrechnung 2021 niederschlagen. Aktuell liegen die Zusatzbelastungen für das Rechnungsjahr 2021 bei rund 130 Millionen. Davon entfallen circa 50 Millionen auf Steuerausfälle des Steuerjahres 2020, 42 Millionen auf die Härtefallhilfen und knapp 30 Millionen auf die Umsetzung der Test- und Impfstrategie.

Zudem wird die Regierung im Sinne einer Eventualplanung prüfen, ob es sinnvoll wäre, die Coronasolidarbürgschaften zur Sicherung der Liquidität und zur Stützung der Wirtschaft zu reaktivieren, und wie ein solches Programm auszugestalten wäre.


Auskunftsperson
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01, E-Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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