Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Justizreform bildet Gegenstand verschiedener parlamentarischer Entscheide und aktueller Diskussionen zur Zusammenlegung der oberen kantonalen Gerichte. Die Regierung wird dem Grossen Rat im Rahmen eines Immobilienberichts Handlungsvarianten für einen priorisierten Bezug des Staatsgebäudes für ein künftiges Obergericht unterbreiten. Gemäss aktuellem Stand der Abklärungen könnte dem Obergericht bei einem Abweichen von der bisherigen Immobilienstrategie das Staatsgebäude ab Mitte 2025 zur Verfügung gestellt werden.

Obere kantonale Gerichte sind Teil der Immobilienstrategie am Standort Chur
Die vom Grossen Rat im Jahr 2009 beschlossene kantonale Immobilienstrategie sieht die Schaffung von neun regionalen Verwaltungszentren im gesamten Kantonsgebiet vor. In den vergangenen zehn Jahren konnten in den Regionen sechs der neun geplanten Verwaltungszentren abschliessend realisiert werden. Am Standort Chur sollten gemäss ursprünglicher Planung nach der Realisierung des in zwei Etappen ausgeführten Verwaltungszentrums "sinergia" die oberen kantonalen Gerichte das heute von der Zentralverwaltung des kantonalen Tiefbauamtes benutzte Staatsgebäude an der Grabenstrasse beziehen. Die oberen kantonalen Gerichte haben diesem Vorgehen auf Basis ihres verfassungsmässigen Selbstverwaltungsrechts im Jahr 2011 gegenüber der Regierung zugestimmt.

Bedingt durch verschiedene Rechtsverfahren sowie letztlich auch durch die Covid-19-Pandemie konnte die erste Etappe von "sinergia" erst im September 2020 mit rund vierjähriger Verspätung bezogen werden. Bei unveränderter Fortführung der Immobilienstrategie und Abschluss der zweiten Etappe von "sinergia" würde deshalb das Staatsgebäude frühestens im Jahr 2030 für den Gerichtsbetrieb zur Verfügung stehen. Diese Verzögerungen führen zu einem zeitlichen Konflikt mit der laufenden Justizreform, welche eine personelle und räumliche Zusammenlegung des Kantons- und des Verwaltungsgerichts zu einem Obergericht vorsieht. Gemäss aktuellem Fahrplan ist die Behandlung der entsprechenden Botschaft im Parlament für Juni 2022 geplant.

Justizkommission fordert priorisierte Behandlung der Raumbedürfnisse der Justiz
Ein in der Dezembersession 2020 eingereichter Auftrag der grossrätlichen Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) fordert von der Regierung in Anbetracht der eingetretenen Zeitverzögerung sowie der mit der Justizreform verfolgten Zusammenlegung der Gerichte eine zeitlich priorisierte Abgabe des Staatsgebäudes. Nach Auffassung der KJS bedingt die Justizreform von Beginn weg einen vereinten Gerichtssitz.

Regierung unterbreitet Immobilienbericht mit Variantenvorschlägen
In ihrer Antwort auf diesen parlamentarischen Vorstoss anerkennt die Regierung den Wunsch nach einer möglichst priorisierten Bereitstellung des Staatsgebäudes zugunsten der Justiz. Sie wird in der Oktobersession 2021 dem Grossen Rat über den Stand der kantonalen Immobilienstrategie Bericht erstatten und zeitliche Abhängigkeiten der verschiedenen Bauprojekte aufzeigen. In diesem Immobilienbericht wird die Regierung aufgrund der jüngsten Beschlüsse und Diskussionen des Parlaments im Zusammenhang mit der Justizreform auch Variantenvorschläge unterbreiten, welche einen schnellstmöglichen Bezug des Staatsgebäudes durch ein Obergericht und ein Abweichen von der bisherigen Immobilienstrategie vorsehen. Gemäss aktuellem Stand der Abklärungen des kantonalen Hochbauamts dürfte ein Bezug des Staatsgebäudes im optimalen Fall frühestens Mitte 2025 möglich sein. Dazu müssten vorgängig für die Zentralverwaltung des kantonalen Tiefbauamtes Ersatzräumlichkeiten bereitgestellt werden.

Handlungsoptionen am Standort Chur freihalten
Als Folge der politischen Debatten und der möglichen Anpassung der Immobilienstrategie am Standort Chur sollen bis zur Beratung des Immobilienberichts durch das Parlament keine immobilienrelevanten Entscheide gefällt werden, welche eine präjudizielle Wirkung auf mögliche Handlungsoptionen haben könnten. Die Regierung hat deshalb an ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, einen laufenden Investorenwettbewerb betreffend das Areal Loëstrasse sowie den Verkaufsprozess für die neben dem Staatsgebäude liegende Villa Brügger einstweilen zu sistieren. Über das weitere Vorgehen bezüglich dieser Immobilien wird die Regierung befinden, wenn die entsprechenden politischen Entscheide vorliegen.

Link:
Antwort der Regierung zu Kommissionsauftrag KJS betreffend Koordination der Immobilienstrategie des Kantons mit der Justizreform 3


Fotobeilage:

Foto Staatsgebäude

 

 

Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

Neuer Artikel