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Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse an Schulen und Institutionen, die sich an den Schultestungen beteiligen, wird aufgehoben. Die Regierung begründet den Beschluss mit den positiven Erfahrungen aus den wöchentlichen Schultestungen.

Am 11. Februar 2021 hatte die Bündner Regierung aufgrund der damals schwierigen epidemiologische Lage die Maskenpflicht für Fünft- und Sechstklässler/innen der Primarschulen eingeführt. Nun hebt sie diese Massnahme auf. Den Entscheid begründet sie mit dem positiven Einfluss der kantonalen Teststrategie. Mit den wöchentlich stattfindenden Schultestungen steht ein Instrument zur Verfügung, um rasch Coronafälle zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Rund einen Monat nach dem Start dieser flächendeckenden Massnahmen nehmen über 95 Prozent der Bündner Volksschulen an den Schultestungen teil.

Weiterhin Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I
Von der Aufhebung der Maskenpflicht ausgenommen sind Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal. Auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen weiterhin eine Maske tragen. Während der Pause im Freien können jedoch alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule, unabhängig von der Beteiligung der Schule oder Institution an den Schultestungen, die Maske abnehmen, sofern sie mindestens eineinhalb Meter Abstand voneinander haben.


Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


Gremium: Regierung
Quelle: Standeskanzlei

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