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Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte verabschiedet. Neu soll die postalische briefliche Stimmabgabe für die Stimmberechtigten kostenlos sein. Die Portokosten übernimmt der Kanton, wodurch die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen erhöht werden soll.

Mit der Einführung der portofreien brieflichen Stimmabgabe setzt die Regierung den Auftrag Hug des Grossen Rats, welcher ihr in der Oktobersession 2019 erteilt wurde, um. Zusätzlich zu den drei auf eidgenössischer und kantonaler Ebene bereits heute bestehenden kostenlosen Möglichkeiten zur Stimmabgabe – die Stimmabgabe an der Urne, die Stimmabgabe an einer vorzeitig von der Gemeinde bezeichneten Stelle sowie die briefliche Stimmabgabe durch Einwurf in den Gemeindebriefkasten – soll neu auch die postalische Stimmabgabe kostenlos werden.

Künftig vorfrankierte Stimmunterlagen
Die Stimmunterlagen für eidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmungen respektive Wahlen sollen durch die Gemeinden im Voraus mit einer A-Frankatur versehen werden. Diese ist auf einem Datamatrix-Code unter der Adresse hinterlegt. Damit können die Stimmberechtigten bis am Freitag vor dem Urnengang kostenlos von der postalischen Stimmabgabe Gebrauch machen. Aufgrund des Datamatrix-Codes können die effektiven Portokosten eruiert werden.

Beilage:

Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


zuständig: Regierung

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