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Der Kanton Graubünden öffnet das Gesuchsfenster für Härtefallhilfen für das vierte Quartal des Jahres 2021. Bündner Unternehmen, die auch im vierten Quartal 2021 von den Folgen der COVID‑19‑Pandemie stark beeinträchtigt waren, können nun für diese Phase ein Gesuch um Härtefallhilfen einreichen.

Ab sofort können Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken, welche im vierten Quartal 2021 insgesamt einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent ausweisen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen. Das Gesuch muss bis spätestens 15. Mai 2022 eingereicht werden. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen zur Einreichung des Gesuchs sowie zu den Bemessungsgrundlagen sind auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales zu finden.

Weitere Härtefallhilfen für das erste Quartal 2022 (Härtefallprogramm 2)
Der Kanton erarbeitet derzeit die notwendigen Grundlagen zur Umsetzung des neuen Härtefallprogramms 2. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Weitere Informationen dazu folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Des Weiteren hat die Regierung die Botschaft zur Verlängerung des Schutzschirms für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung bis 31. Dezember 2022 verabschiedet.

Auskunftsperson:

Bruno Maranta, Generalsekretär, Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 11 (erreichbar bis 12 Uhr), E‑Mail Bruno.Maranta@dvs.gr.ch


zuständig: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

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