Regierungsmitteilung vom 17. Dezember 2020
Medienmitteilung vom 28.Dezember 2020
Der Kanton stellt für besonders betroffene Unternehmen neue Härtefallhilfen zur Verfügung. Grundlage bilden die Härtefallmassnahmen des Bundes.
Factsheet und Gesuchsformular – die Kriterien für einen Beitrag
Überarbeitung im Gange
Das Factsheet und das Gesuchsformular werden zurzeit aufgrund der neu erlassenen Massnahmen und Regelungen des Bundes vom 13. Januar 2021 überarbeitet. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Voraussichtlich ab Mittwoch 20. Januar 2021 werden neue Informationen aufgeschaltet.
Wir empfehlen Ihnen, bis zur erfolgten Überarbeitung keine Gesuche einzureichen. Eine Gesucheinreichung ist zwar möglich, aber es sind Erleichterungen bei der Einreichung absehbar.
Informationen für den Detailhandel (von der behördlichen Schliessung ab 18. Januar 2021 betroffen) folgen.
Bitte studieren Sie das Factsheet und das Gesuchsformular genau. Prüfen Sie, ob Sie die genannten Kriterien erfüllen. Beschaffen Sie sich die nötigen Angaben und Unterlagen. Füllen Sie dann das Gesuch aus.
Factsheet Härtefallmassnahmen (PDF)
Das Gesuchsformular finden Sie auf der Seite der Härtefallhilfe.
Falls Sie noch Fragen zur Einreichung des Gesuchs haben, richten Sie diese bitte an haertefall@gr.ch.
Rechtsgrundlagen Bund
Covid-19-Gesetz
Covid-19-Härtefallverordnung
Rechtsgrundlage Kanton
COVID-19-AVHF