Personenregister
Das kantonale Personenregister enthält die kommunalen Einwohnerregisterdaten, welche von den Gemeinden aktualisiert werden.
Die Regierung genehmigt gemäss Art. 23a Einwohnerregisterverordnung (ERV; BR 171.210) das Berechtigungskonzept für den Zugriff auf die Personendaten.
Das Berechtigungskozept wurde mit dem Beschluss der Regierung vom 13. Oktober 2020, Protokoll Nr. 843/2020, genehmigt.