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Die Regierung nimmt im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022 insbesondere zu den Themen Grossraubtiere und Strukturverbesserungen Stellung. Ausserdem genehmigt sie die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des Schutzschirms für Grossanlässe.

Vorzeitige Abalpung darf nur eine kurzfristige Notlösung sein

Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von insgesamt 22 landwirtschaftlichen Verordnungen. Für den Kanton Graubünden stehen insbesondere die beiden Themen Grossraubtiere und Strukturverbesserungen im Fokus des Verordnungspakets.

Allgemein bewertet es die Regierung als positiv, dass die Vorlage den Handlungsbedarf infolge der Präsenz von Grossraubtieren berücksichtigt. Sie hält aber fest, dass weitere Möglichkeiten zur Regulierung von Grossraubtierpopulationen als wichtiger Bestandteil des Herdenschutzes über die Jagdgesetzgebung umso mehr gefordert und eingeführt werden müssen. Ebenso weist die Regierung darauf hin, dass die Möglichkeit der vorzeitigen Abalpung keine Herdenschutzmassnahme ist. Die vorgeschlagenen Anpassungen zur Stärkung des Herdenschutzes werden zwar im Grundsatz unterstützt, allerdings darf die vorzeitige Abalpung nur eine übergangsmässige Notlösung sein, bis die Jagdgesetzgebung eine weitere Regulierung der Grossraubtierpopulationen zulässt.

Betreffend Strukturverbesserungen betont die Regierung, dass diese für Bergkantone von grösster Bedeutung sind. Angesichts der neuen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung ist eine Erhöhung der Kredite für Strukturverbesserungsmassnahmen äusserst wichtig. Daher unterstützt der Kanton Graubünden jegliche dafür notwendige Massnahme.

Link: Vernehmlassungsunterlagen Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

Grossanlässe von überkantonaler Bedeutung erhalten weiterhin Unterstützung

Die Regierung erlässt die Verordnung zum kantonalen Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der COVID‑19‑Epidemie.

Der Grosse Rat hat das kantonale Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der COVID‑19‑Epidemie in der Aprilsession 2022 beraten und mit 103 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Der Erlass wurde notwendig, weil der Bund den Schutzschirm verlängert hat und die bisherige Notverordnung zum Schutzschirm ausläuft. Mit einer Fortführung des Schutzschirms bis Ende 2022 wird den Veranstaltenden auch weiterhin eine Planungssicherheit gegeben. Dies ist vor allem bei einer allfälligen rückkehrenden Verschlechterung der epidemiologischen Lage sehr wertvoll.

Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung werden per 1. Mai 2022 in Kraft gesetzt.

Die Regierung erlässt die Verordnung zum kantonalen Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der COVID‑19‑Epidemie.

Kantonsbeitrag für Lawinenverbauungsprojekt «Crap Stagias» in der Surselva

Die Regierung genehmigt das Projekt «Erweiterung Lawinenverbauung Crap Stagias» der Gemeinde Medel/Lucmagn und spricht einen Kantonsbeitrag von höchstens 608 000 Franken. Das Projektgebiet liegt zwischen Disentis/Mustér und dem Lukmanierpass. Die Ausführung des Projekts erfolgt in vier Bauetappen. Als Projektabschluss ist das Jahr 2025 vorgesehen.

Die Zielsetzung des vorliegenden Projekts besteht darin, den Schutz des Siedlungsgebietes der Fraktion Platta und der Kantonsstrasse sicherzustellen. Hierfür sollen acht Werkreihen mit temporären Lawinenverbauungen mit einer Gesamtlänge von 460 Metern erstellt werden. Zudem soll das Gebiet aufgeforstet werden. Mit der Umsetzung des vorliegenden Projekts können die bestehenden Risiken insbesondere für die stark exponierten Gebäude erheblich reduziert werden. 

Crap Stagias

Die Regierung genehmigt das Projekt «Erweiterung Lawinenverbauung Crap Stagias» der Gemeinde Medel/Lucmagn und spricht einen Kantonsbeitrag von höchstens 608 000 Franken.

Kantonsbeiträge für behindertengerechte öV-Haltestellen in Valbella und Lenzerheide

Die Regierung genehmigt drei Projekte der Gemeinde Vaz/Obervaz für den Umbau von öV-Haltestellen entlang der Julierstrasse und der Voa davos Lai. Die Haltestellen «Valbella, Canols», «Lenzerheide/Lai, Fadail/Lido» und «Lenzerheide/Lai, Central» sollen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ausgebaut werden, indem jeweils eine Haltekante von 22 Zentimeter erstellt wird. Die Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf rund 838 000 Franken.

Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen stehen der Gemeinde Vaz/Obervaz für die Realisierung des Projekts verschiedene Kantonsbeiträge zu. Zum einen gewährt die Regierung der Gemeinde an die Kosten für den Bau der Haltebuchten der Haltestelle Valbella, Canols (in beide Fahrtrichtungen) gemäss Strassengesetz einen Beitrag von maximal 223 200 Franken. Zum anderen sichert sie ihr an den Bau der Haltestellen Lenzerheide/Lai, Fadail/Lido (in beide Fahrtrichtungen) sowie der Haltestellen Lenzerheide/Lai, Central (in beide Fahrrichtungen) gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr Beiträge von maximal 99 600 Franken respektive von maximal 51 600 Franken zu.

Die Regierung genehmigt drei Projekte der Gemeinde Vaz/Obervaz für den Umbau von öV-Haltestellen entlang der Julierstrasse und der Voa davos Lai.

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zuständig: Regierung