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Im Jahr 2020 bezogen 2588 Bündnerinnen und Bündner zumindest einmal wirtschaftliche Sozialhilfe. Das sind 59 Personen mehr als 2019. Die Sozialhilfequote bleibt mit 1,3 Prozent aber stabil und liegt weiterhin deutlich unter dem nationalen Durchschnitt von 3,2 Prozent.

Geraten Menschen in der Schweiz in eine finanzielle Notlage, können sie sich an die Sozialhilfe wenden. Diese garantiert ein soziales Existenzminimum, wenn der eigene Lohn und andere finanzielle Hilfen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Im Jahr 2020 wurden 2588 Personen im Kanton Graubünden durch die Sozialhilfe unterstützt. Das sind 1,3 Prozent der kantonalen Bevölkerung. Diese Quote ist eine der tiefsten der Schweiz. Der schweizweite Durchschnitt liegt bei 3,2 Prozent.

[Grafik 1: Sozialhilfequote im Kanton Graubünden und in der Schweiz, 2010 bis 2020]

Einfluss der COVID-Pandemie auf die Sozialhilfe im Kanton Graubünden
Die im Rahmen der COVID-Pandemie getroffenen Massnahmen des Bundes zur Eindämmung des Virus (Schulschliessungen, Restaurantschliessungen und die Schliessung von Läden des nicht-täglichen Bedarfs etc.) hatten enorme Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.

In der Sozialhilfe stieg die Anzahl neu eröffneter Dossiers pro Monat 2020 leicht an. Während 2019 im Schnitt 37 neue Dossiers pro Monat eröffnet wurden, waren es 2020 41 Dossiers pro Monat. Beachtet werden muss, dass einerseits vor dem Bezug der Sozialhilfe das Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Andererseits ist anzunehmen, dass ohne die flankierenden Massnahmen des Bundes und des Kantons (wie Kurzarbeitsentschädigung, Corona-Erwerbsersatz, Verlängerung der Arbeitslosenentschädigung) die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Sozialhilfe stärker ausgefallen wären.

Verbesserte Erwerbssituation führte pandemiebedingt seltener zur Ablösung aus der Sozialhilfe
Aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation war anzunehmen, dass weniger Personen den Sprung aus der Sozialhilfe schaffen würden. Hauptgrund für eine Ablösung aus der Sozialhilfe war bis anhin eine Verbesserung der Erwerbssituation. 2019 konnten rund 221 Dossiers abgeschlossen werden, weil eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde oder das Erwerbseinkommen erhöht werden konnte. Im Jahr 2020 war die Situation auf dem Arbeitsmarkt deutlich schwieriger und so war eine Ablösung aus der Sozialhilfe wegen einer Verbesserung der Erwerbssituation nur noch bei 135 Dossiers möglich.

Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf die Sozialhilfe
In den Jahren um 2015 nahmen die Asylgesuche in der Schweiz aufgrund der anhaltenden Konflikte in Syrien, in Afghanistan und im Irak sprunghaft zu. Anzunehmen war, dass sich dieser Anstieg zeitverzögert in der Sozialhilfe beobachten liesse. Denn der Bund erstattet den Kantonen beziehungsweise den Gemeinden die Kosten der Sozialhilfe für Flüchtlinge (Flüchtlinge mit Asylgewährung: 5 Jahre ab Asylgesuch; vorläufig aufgenommene Flüchtlinge: 7 Jahre ab Einreise) mittels Globalpauschalen. Danach geht die finanzielle Verantwortung auf den Kanton beziehungsweise die Gemeinden über und die Flüchtlinge werden in der Sozialhilfestatistik geführt.

Entsprechend ist die Anzahl sozialhilfebeziehender Personen mit Asylhintergrund im Jahr 2020 gegenüber der Vorjahresperiode um 92 auf 456 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 25 Prozent. Auch im Rest der Schweiz ist ein markanter Anstieg um 21 Prozent zu beobachten. Die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden mit Asylhintergrund wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren zunehmen.

[Grafik 2: Prozentuale Zunahme der Anzahl Sozialhilfebeziehender mit Asylhintergrund zum Vorjahr im Kanton Graubünden und in der Schweiz, 2017–2020]

Gesellschaftliche Gruppen mit dem höchsten Sozialhilferisiko
Die gesellschaftlichen Gruppen mit dem höchsten Sozialhilferisiko verändern sich kaum. Erstens sind Kinder und Jugendliche deutlich stärker von der Sozialhilfe betroffen als alle anderen Altersgruppen. In der Alterskategorie der 0 bis 17-Jährigen beträgt das Sozialhilferisiko in Graubünden 2,6 Prozent. Damit ist die Sozialhilfequote in dieser Altersgruppe doppelt so hoch wie der kantonale Durchschnitt. Dies liegt daran, dass häufig Familienhaushalte auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen sind.

[Grafik 3: Sozialhilfequote nach Alter im Kanton Graubünden, 2020]

Zweitens sind Einelternfamilien mit Kindern deutlich stärker gefährdet als alle andere Haushaltstypen. Die Haushaltsquote (Anteil der Haushalte die Sozialhilfe beziehen) liegt im Kanton Graubünden bei 1,6 Prozent. Der Anteil der Einelternhaushalte die Sozialhilfe beziehen, liegt bei 13,5 Prozent.

[Grafik 4: Haushaltsquote Sozialhilfe nach Haushaltzusammensetzung im Kanton Graubünden, 2020]

Ein geringes Ausbildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko ebenfalls signifikant. Personen ohne Berufsbildung sind in der Sozialhilfe stark übervertreten. Während im Kanton Graubünden 14,0 Prozent der Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 64 Jahren keine Berufsbildung haben, liegt der entsprechende Anteil bei den Sozialhilfebeziehenden bei 47,9 Prozent.

Auskunftspersonen:


zuständig: Sozialamt

Hintergrundinformationen:

Krieg in der Ukraine
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus «S». Dies hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Dieser Status bedeutet, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer – gleich wie andere Asylsuchende – bei Bedarf Anrecht auf Asylsozialhilfe haben. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch den Kanton.

Gemäss Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden befinden sich per 11. Juli 2022 rund 1219 Personen mit Schutzstatus «S» im Kanton. Rund 80 Prozent der Personen leben in einer individuellen Unterkunft. Sie werden durch Mitarbeitende der regionalen Sozialdienste beraten und finanziell unterstützt.

Die Schweizerische Sozialhilfeempfängerstatistik
Die Schweizerische Sozialhilfeempfängerstatistik SHS ist eine jährliche Datenerhebung, die vom Bundesamt für Statistik durchgeführt wird. Ziel der Statistik ist es, den Bestand und die Struktur der Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie von vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen in der Schweiz zu erfassen. Sie basiert auf der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Die Grundlagen der Sozialhilfeempfängerstatistik wurden vor mehr als 20 Jahren erarbeitet. Diese werden nun im Rahmen eines Modernisierungsprojekts an die aktuellen Bedingungen und die sich verändernden Bedürfnisse angepasst. Die Modernisierung der SHS verfolgt als Ziele die Reduktion der Belastung der Erhebungsstellen, die Stärkung der Analyse und die Verkürzung der Dauer zwischen Erhebung und Publikation.

Die Möglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele wurden geprüft und eine Lösung formuliert. Das Projekt wird ab Anfang 2021 umgesetzt. Die Umsetzung des Projekts sieht eine Konzeptphase bis 2022 und eine Realisierung bis 2024 vor. Nähere Angaben zum Modernisierungsprojekt finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Statistik.

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