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Vom 25. November bis 10. Dezember 2022 setzt Graubünden wiederum ein Zeichen gegen häusliche Gewalt. Die diesjährigen Aktionstage legen den Fokus auf das Thema «Femizid». Der Kanton kann teilnehmende Organisationen für die Durchführung einer Veranstaltung oder Aktion finanziell unterstützen.

Häusliche Gewalt ist vielschichtig und kennt keine Grenzen, weder in geographischer und kultureller Hinsicht, noch in Bezug auf das soziale Umfeld, die Formen oder das Ausmass. Unter den Bereich der häuslichen Gewalt fallen alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt – innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern.

Kanton unterstützt und finanziert
Mit den Aktionstagen Häusliche Gewalt vom 25. November bis 10. Dezember 2022 leistet der Kanton Graubünden zusammen mit verschiedenen Organisationen einen Beitrag zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt. Die gesamtschweizerisch koordinierte Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen», die auch die «Orange Days» beinhalten, haben dieses Jahr das Schwerpunktthema «Femizid». Die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt des Kantons Graubünden koordiniert die Aktionstage im Kanton und stellt einen Programmflyer mit sämtlichen gemeldeten Veranstaltungen und Aktionen zusammen. Ausserdem kann der Kanton Veranstaltungen und Aktionen zum Thema Häusliche Gewalt allgemein sowie zum Schwerpunktthema «Femizid», die während der Aktionstage in Graubünden stattfinden, finanziell unterstützen.

Entsprechende Anmeldungen und Gesuche sind bis am 31. August 2022 einzureichen. Die Formulare sind auf der Webseite der Koordinationsstelle abrufbar.

Beilagen:

Anmeldeformular für eine Veranstaltung oder Aktion

Gesuchsformular um finanzielle Unterstützung zur Organisation und Durchführung einer Veranstaltung oder Aktion

Auskunftsperson:

Sabina Altermatt, Leiterin Koordinationsstelle Häusliche Gewalt, Sozialamt Graubünden, Tel. +41 81 257 26 11, E‑Mail Sabina.Altermatt@soa.gr.ch

zuständig: Sozialamt

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