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Die kostenlose, berufliche Standortbestimmung für Personen über 40 Jahre, «viamia», wird weitergeführt. Der Kanton Graubünden hat nach einer einjährigen Pilotphase die Programmvereinbarung 2023 bis 2024 mit dem Bund unterzeichnet.

Die Arbeitswelt wandelt sich rasch. Neue Arbeitsmodelle (New Work), der technische Fortschritt und die Digitalisierung tragen dazu bei. Um die Arbeitsmarktfähigkeit bis zur Pensionierung zu erhalten, muss die eigene Laufbahn aktiv gestaltet werden. Arbeitnehmende ab dem 40. Lebensjahr sollen regelmässig eine Standortbestimmung vornehmen, bei der die berufliche und persönliche Situation analysiert und unter Einbezug der sich verändernden Erfordernisse des Arbeitsmarkts reflektiert wird. Anstehende berufliche Veränderungen oder ein allfälliger Weiterbildungsbedarf können so rechtzeitig ermittelt und persönliche Schritte zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit geplant werden. Aus diesem Grund subventioniert der Bund die Entwicklung und Implementierung des kostenlosen Angebots «viamia». Für die Umsetzung der Bundesmassnahmen und die innerkantonale Abstimmung sind die Kantone zuständig.

Erfolgreiche Pilotphase in Graubünden
In Graubünden ist das Amt für Berufsbildung mit seinen acht regionalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen für den Beratungsprozess verantwortlich. In einer Pilotphase im Jahr 2022 haben in Graubünden rund 130 Personen das kostenlose Angebot «viamia» genutzt. Personen, die «viamia» in Anspruch nehmen, absolvieren in einem ersten Schritt einen sogenannten «Employability-Check». Mit diesem Test wird eine Selbsteinschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit vorgenommen. Die Testresultate dienen als Grundlage für die Standortbestimmung, bei der die persönliche und berufliche Situation analysiert und ein allfälliger Handlungsbedarf ermittelt wird. Gemeinsam mit einer Laufbahnberaterin oder einem Laufbahnberater entwickelt und plant die Kundin oder der Kunde dann konkrete Massnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit. Die erneute Unterzeichnung der Programmvereinbarung mit dem Bund war unter anderem davon abhängig, dass die nationalen Promotionsmassnahmen in allen vier Landessprachen, sprich auch in Romanisch, erfolgen.

400 Kundinnen und Kunden in zwei Jahren erwartet
Pro beratene Person ist ein Pauschalaufwand von 1200 Franken vorgesehen, welcher zu 80 Prozent durch den Bund und 20 Prozent durch den Kanton finanziert wird. Für den Kanton Graubünden ergeben sich für die Umsetzung des Projekts keine finanziellen und personellen Mehraufwendungen. «Die erwarteten 300 bis 400 Fälle können durch die bestehenden Ressourcen aufgefangen werden», erklärt Curdin Tuor, Leiter des Amts für Berufsbildung. Das Angebot steht allen über 40‑Jährigen im Kanton Graubünden wohnhaften Personen zur Verfügung, die keinen Anspruch auf vergleichbare Abklärungs- und Beratungsangebote der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe haben.

Weitere Informationen zu «viamia» sind auf den Webseiten des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation sowie des Amts für Berufsbildung publiziert.

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 02 (erreichbar von 14.30 bis 15.30 Uhr), E‑Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch
  • Petra Wyss, Abteilungsleiterin Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Amt für Berufsbildung, Tel. +41 81 257 27 05 (erreichbar von 12.00 bis 14.00 Uhr), E‑Mail Petra.Wyss@afb.gr.ch

zuständig: Regierung

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