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Im Kanton Graubünden sind die öffentlichen Aufgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen. Die Regierung hat im vergangenen Jahr eine umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜ) durchgeführt und insgesamt 193 Optimierungsmassnahmen zur weiteren Bearbeitung verabschiedet.

Gemäss der Verfassung des Kantons Graubünden sind die öffentlichen Aufgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen. Die periodische und systematische Überprüfung der Staatsaufgaben soll einerseits dazu führen, dass auf unnötige Aufgaben verzichtet wird, und anderseits sicherstellen, dass die erforderlichen Aufgaben effektiv und effizient erfüllt werden. Im Zentrum des Interesses steht dabei die Frage, wie die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen sinn- und wirkungsvoll eingesetzt werden können. Eine kritische Überprüfung der staatlichen Aufgaben und des entsprechenden Ressourcenbedarfs war zudem auch Inhalt verschiedener Vorstösse im Grossen Rat.

Umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung
Die ALÜ wurde in den Departementen und Dienststellen auf Stufe Abteilung durchgeführt, insgesamt ergeben sich daraus 156 untersuchte Einheiten. Nicht Bestandteil der ALÜ waren Verwaltungseinheiten, welche ausschliesslich Bundesrecht vollziehen und vollständig bundesfinanziert sind. Nicht in die Überprüfung miteinbezogen wurden die kantonalen Gerichte sowie die öffentlich-rechtlichen Anstalten (Pensionskasse Graubünden, Graubündner Kantonalbank, Psychiatrische Dienste Graubünden, Gebäudeversicherung Graubünden, Sozialversicherungsanstalt Graubünden).

Bereits erzielte Effizienzgewinne und Optimierungen
Die Aufgabenerfüllung der Dienststellen ist einer zunehmenden Dynamik unterworfen. Die Aufgabenfülle und die qualitativen Ansprüche nahmen insgesamt betrachtet stärker zu, als die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel. Die kantonale Verwaltung hatte daher in den vergangenen Jahren bereits laufend Verbesserungen, Prozessoptimierungen oder Reorganisationen umgesetzt. Zu nennen sind beispielsweise Umstrukturierungen im Amt für Migration und Zivilrecht, bei der Staatsanwaltschaft oder im Amt für Volksschule und Sport. Zudem wurden verschiedene verwaltungsinterne Verfahrensabläufe und Prozesse digitalisiert. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist insbesondere das Projekt «Weiterentwicklung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER)», welches den internen Geschäftsverkehr in der kantonalen Verwaltung weitestgehend digitalisieren und dadurch zu einer effizienteren und einfacheren dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit beitragen wird.

Regierung verabschiedet insgesamt 193 Massnahmen zur weiteren Bearbeitung
Im Rahmen der ALÜ verabschiedete die Regierung insgesamt 193 Optimierungsmassnahmen zur weiteren Bearbeitung. Die Mehrheit der Massnahmen wurde zur direkten Umsetzung freigegeben. Gewisse, vor allem organisationsübergreifende Massnahmen bedürfen jedoch im Hinblick auf eine Realisierung einer detaillierten Prüfung. Die zuständigen Verwaltungseinheiten werden die entsprechende Analyse bis Mitte 2023 vornehmen. Die Realisierung der für umsetzungswürdig beurteilten Massnahmen erfolgt im Anschluss.

Kleinere und operative Massnahmen, welche rasch und ohne nennenswerte Vorlaufzeit implementiert werden können, werden unmittelbar umgesetzt. Einzelne Massnahmen bedingen eine Verordnungs- oder Gesetzesänderung und erfordern daher eine längere Realisierungsphase. In solchen Fällen ist auch eine Umsetzung im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2028 denkbar.

Hinsichtlich der einzelnen Massnahmen wird auf beiliegenden Bericht verwiesen.

Beilagen:

Auskunftsperson:

Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01 (telefonisch erreichbar ab 16.00 Uhr), E-Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch


zuständig: Regierung

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