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Auch wer in Graubünden über eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) verfügt, darf sich künftig für den Eignungstest als Polizeiaspirantin oder Polizeiaspirant anmelden. Die Regierung hat eine entsprechende Anpassung des Rekrutierungsverfahrens beschlossen.

Bei der Kantonspolizei Graubünden arbeiten insgesamt 400 Polizistinnen und Polizisten. Jährlich absolvieren zwischen 15 und 25 Aspirantinnen und Aspiranten aus Graubünden an den Polizeischulen in der Ostschweiz und im Tessin die Ausbildung zur Polizistin oder zum Polizisten.

Die Kantonspolizei hat in Graubünden einen vielseitigen Auftrag und ist um Sicherheit, Ruhe und Ordnung für die Bewohnerinnen und Bewohner, Feriengäste, Kongressteilnehmende und Durchreisende besorgt. Zudem arbeitet sie an der Landesgrenze mit Partnerorganisationen der Nachbarländer zusammen und innerhalb der Verwaltung themenbezogen mit verschiedenen Dienststellen. «Das Korps ist in allen Regionen verankert und hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt», sagt Polizeikommandant Walter Schlegel. Neben einem vielseitigen Arbeitsalltag bietet die Kantonpolizei Graubünden auch zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.

Anpassung des Rekrutierungsverfahrens
Um genügend Nachwuchs rekrutieren zu können, haben in den vergangenen Jahren viele Polizeikorps und auch die Kantonspolizei Graubünden ihre Anforderungen wie beispielsweise Mindestgrösse und Alter angepasst oder abgeschafft. Die Polizeikorps der Kantone Basel-Stadt, Schwyz, Neuenburg und Jura sind schon einen Schritt weiter und haben – um den attraktiven Polizeiberuf einem grösseren Personenkreis zugänglich zu machen – die formelle Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts durch die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) erweitert.

Nun passt auch Graubünden diese Vorgaben an. Die hohen persönlichen Anforderungen an angehende Polizistinnen und Polizisten bleiben bestehen. Künftig kann sich aber in Graubünden auch jemand bei der Kantonspolizei Graubünden zum Eignungstest für die zweijährige Ausbildung anmelden, der über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.

Fotobeilage:

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Auskunftspersonen:

  • Regierungspräsident Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 10.30 bis 11.30 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
  • Walter Schlegel, Kommandant Kapo Graubünden, Tel. +41 81 257 79 50 (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Walter.Schlegel@kapo.gr.ch


zuständig: Regierung

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