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Die Regierung genehmigt die überarbeitete Strassenverordnung des Kantons Graubünden. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für die Restaurierung des Hotels Löwe in Mulegns und gibt grünes Licht für die Verbauung des Turniglabachs in Trin.

Teilrevision der Strassenverordnung genehmigt

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Strassenverordnung des Kantons Graubünden. Das kantonale Strassengesetz regelt die Projektierung, den Bau, den Unterhalt, die Benützung und die Finanzierung der Kantonsstrassen sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben in Bezug auf den Langsamverkehr. Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Vorschriften sowohl in Bezug auf die Kantonsstrassen als auch bezüglich des Langsamverkehrs.

Mit der nun vorliegenden Teilrevision werden verschiedene Bestimmungen der Strassenverordnung optimiert. Unter anderem können zukünftig höhere Kantonsbeiträge an Radweganlagen des Alltagsverkehrs und des Freizeitverkehrs sowie an Wanderwege geleistet werden. Radweganlagen des Alltagsverkehrs erhalten neu einen Kantonsbeitrag von 50 Prozent, sofern sie gemäss Sachplan Velo «von kantonalem Interesse» sind und einen Kantonsbeitrag von 80 Prozent, wenn sie von «überwiegendem kantonalem Interesse» sind. Auch Radweganlagen des Freizeitverkehrs und Wanderwege sollen stärker finanziell unterstützt werden. Wenn sie von «kantonalem Interesse» sind, wird ein Kantonsbeitrag von 30 Prozent gewährt. Wenn die Anlagen von «überwiegendem kantonalem Interesse» sind oder wenn sie der Entflechtung dienen, das heisst, wenn sie beispielsweise Konflikte zwischen Wandernden und Radfahrenden beheben, wird ein Beitrag von 60 Prozent entrichtet.

Im Weiteren stellt der Kanton die kantonale Strasseninfrastruktur den Gemeinden, Energieversorgenden und institutionellen Unternehmen für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien kostenlos zur Verfügung, sofern er das jeweilige Projekt bewilligt. Damit leistet der Kanton einen Beitrag zu mehr Stromproduktion und fördert erneuerbare Energien.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Strassenverordnung des Kantons Graubünden. Das kantonale Strassengesetz regelt die Projektierung, den Bau, den Unterhalt, die Benützung und die Finanzierung der Kantonsstrassen sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben in Bezug auf den Langsamverkehr. Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Vorschriften sowohl in Bezug auf die Kantonsstrassen als auch bezüglich des Langsamverkehrs.

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Kantonsbeitrag für zweite Phase der Restaurierung des Hotels Löwe in Mulegns

Das am südlichen Eingang des Dorfs Mulegns an der Julierstrasse gelegene Hotel Löwe gehört zu den seltenen noch grossteils authentisch erhaltenen Zeugen des frühen Hotelbaus in Graubünden. 1870 entstanden und 1897 massgeblich erweitert, verweist es auf die erste Blütezeit des Tourismus und des Postkutschenbetriebs in Graubünden. Das Hotel und das charakteristische Posthaus vermitteln einen Eindruck von der sozialen, wirtschaftlichen und ortsbaulichen Bedeutung des Hotelbetriebs.

2019 wurde das Hotel von der Nova Fundaziun Origen übernommen. Das Haus wird nun behutsam wieder einem einfachen Betrieb zugeführt. In einer ersten Phase (Regierungsmitteilung vom 3. September 2020) wurden eine Dachsanierung des zum Teil beschädigten Dachs sowie die Restaurierung der Fassade samt den Fenstern durchgeführt. Im Rahmen der zweiten Phase sind vor allem die Renovation der Zimmer und Gasträume sowie der Infrastruktur wie Küche, Elektrik und Heizung geplant. Das Posthaus wird zu Shop, Rezeption und Heizzentrale. Die Regierung spricht der Nova Fundaziun Origen für die zweite Phase der Gesamtrenovation einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal rund 189 000 Franken. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 6,3 Millionen Franken.

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© Nova Fundaziun Origen

Das am südlichen Eingang des Dorfs Mulegns an der Julierstrasse gelegene Hotel Löwe gehört zu den seltenen noch grossteils authentisch erhaltenen Zeugen des frühen Hotelbaus in Graubünden. Das Haus wird nun behutsam wieder einem einfachen Betrieb zugeführt. Die Regierung spricht der Nova Fundaziun Origen für die zweite Phase der Gesamtrenovation einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal rund 189 000 Franken.

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Verbauung des Turniglabachs in Trin genehmigt

Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung des Turniglabachs der Gemeinde Trin. An den Gesamtkosten in der Höhe von rund 194 000 Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss der NFA-Programmvereinbarung mit maximal 106 700 Franken.

Ein Unwetter im August 2021 führte im Turniglabach zu einem Hochwasser, das die Bachsohle und Uferböschungen auf dem Abschnitt «Resgia» (Sägerei bis Grossdurchlass) stellenweise ausspülte. Um Folgeschäden zu verhindern, hat die Gemeinde Trin deshalb entschieden, die Schadstellen zu reparieren. Die beschädigten Uferverbauungen werden links auf einer Länge von circa 8 Metern und rechts auf circa 20 Metern neu erstellt und an die Flügelmauern im Einlaufbereich des Grossdurchlasses angeschlossen. Zusätzlich wird in diesem Bereich eine rund 11 Meter lange Rampe in die Bachsohle eingebaut, um diese zu stabilisieren und zukünftig vor weiteren Erosionen zu schützen.

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Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung des Turniglabachs der Gemeinde Trin. An den Gesamtkosten in der Höhe von rund 194 000 Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss der NFA-Programmvereinbarung mit maximal 106 700 Franken.

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