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Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden. Ausserdem erkennt sie die Neubeschaffung von Zahnrad-Triebzügen (ORION) der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG an.

Bestimmte notwendige Erweiterungen von Bauten von Saisonbetrieben in der «Gefahrenzone 1» werden unter strengen Voraussetzungen bewilligungsfähig

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden. Mit den entsprechenden Änderungen wird ein grossrätlicher Auftrag – eingereicht in der Oktobersession 2022 – umgesetzt. In der «Gefahrenzone 1» sind Erweiterungen von Bauten und Anlagen grundsätzlich unzulässig. Für Saisonbetriebe können jedoch unter strengen Voraussetzungen ausnahmsweise gewisse Erweiterungen bewilligt werden, nämlich wenn diese im Rahmen einer Erneuerung aufgrund der heutigen Erfordernisse namentlich an die Hygiene notwendig ist, keine Nutzungsintensivierungen erfolgen, die Schutzsituation insgesamt verbessert wird und letztlich die Nutzung sich jeweils auf eine befristete Saison ausserhalb des Gefahrenzeitraums (Sommerbetrieb bei Schneelawinengefährdung) beschränkt.

Das Raumplanungsgesetz will verhindern, dass Menschen oder Tiere durch den Aufenthalt in Bauten in Zonen mit hoher Gefahr zu Schaden kommen. Dieser Schutzzweck stellt ein gewichtiges Interesse der Raumplanung dar, welches das prinzipielle Bau- und Erweiterungsverbot in der «Gefahrenzone 1» zur Folge hat. Bestehende Bauten und Anlagen, die dem Aufenthalt von Menschen und Tieren dienen, geniessen jedoch sogenannten Bestandesschutz und dürfen erneuert und somit auch modernisiert werden. Dies umfasst bauliche Vorkehrungen, durch welche die Baute weiterhin ohne Intensivierung bestimmungsgemäss genutzt und auch an die Erfordernisse der Zeit angeglichen werden kann. Entsprechend muss sich das Mass der zulässigen Modernisierung insbesondere nach den Anforderungen an die Hygiene richten, was namentlich die Küche, die Lager dazu sowie die sanitären Anlagen betrifft. Diese Anforderungen haben sich in den letzten Jahren laufend erhöht. In diesem Rahmen können für Saisonbetriebe nach einer Prüfung im Einzelfall unter den gegebenen Voraussetzungen dringend nötige Erweiterungen bewilligt werden.

Enderlinhütte SAC

Enderlinhütte SAC
© SAC / Matthias Peier

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden.

Förderung digitale Transformation - Regierung führt Kostenschwellen für Beiträge ein

Die Regierung legt mit einer Anpassung des Förderleitbilds beziehungsweise der Förderkriterien für die Förderung der digitalen Transformation in Graubünden Kostenschwellen fest.

Neu sollen nur noch Projekte gefördert werden, welche eine gewisse Grösse erreichen. Das bedeutet, die Vorhaben müssen mindestens 100 000 Franken anrechenbare Kosten aufweisen. Für Pilot-/Vorprojekte, Studien sowie Aus- und Weiterbildungsprojekte gilt eine Schwelle von 50 000 Franken. Damit betragen die Förderbeiträge, ausgehend von einem durchschnittlichen Förderbeitrag von 30 bis 40 Prozent der anrechenbaren Kosten, jeweils mehr als 30 000 beziehungsweise 15 000 Franken.

Diese Kostenschwellen haben zum Ziel, die Förderung zu fokussieren, zu schärfen und eine höhere Wirksamkeit herbeizuführen. Die Ausrichtung von vielen Kleinstbeiträgen entspricht nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes zur Förderung zur digitalen Transformation. Tendenziell erzielen grössere Vorhaben eine höhere Wirksamkeit über die Regionen und den Kanton. Zugleich hat die Praxis gezeigt, dass der Aufwand sowohl auf Seiten der Gesuchstellenden als auch auf Seiten von GRdigital und des Kantons zu gross ist im Vergleich zur Wirkung einer Förderung mit Kleinstbeiträgen. Ausserdem werden mit der Festlegung von Schwellen auch klare Verhältnisse für die Gesuchstellenden geschaffen.

Im Auftrag des Kantons nimmt der Verein GRdigital verschiedene Aufgaben zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wahr und begleitet Gesuchstellende, prüft Gesuche und spricht eine Förderempfehlung aus. Den abschliessenden Entscheid über eine Förderung fällt jeweils die Regierung.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Die Regierung legt mit einer Anpassung des Förderleitbilds beziehungsweise der Förderkriterien für die Förderung der digitalen Transformation in Graubünden Kostenschwellen fest.

Neubeschaffung von Zahnrad-Triebzügen der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG genehmigt

Die Regierung erkennt die Neubeschaffung von weiteren Zahnrad-Triebzügen (ORION) der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG als zweckmässig und abgeltungsberechtigt an.

Die Flottenstrategie der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG (MGB) sieht den Ersatz des alten Rollmaterials bis 2030 durch eine Einheitsflotte vor. 12 Triebzüge befinden sich termingerecht in der Auslieferung und Inbetriebsetzung. Weitere 25 Triebzüge werden in Zukunft notwendig. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge werden auf dem gesamten Streckennetz der MGB zum Einsatz gelangen, mitunter zur Verdichtung am Oberalp. Die Regierung hat deshalb ein Gesuch der MGB zur Beschaffung des zusätzlichen Rollmaterials genehmigt. Für den Kanton fallen jährlich rund 400 000 Franken an.

Mehr zum Projekt «ORION»

Matterhorn Gotthard Verkehrs AG

© Matterhorn Gotthard Verkehrs AG 

Die Regierung erkennt die Neubeschaffung von weiteren Zahnrad-Triebzügen (ORION) der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG als zweckmässig und abgeltungsberechtigt an.

Sammelprojekt für Schutzbauten bewilligt

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung Schutzbauten 2023» von verschiedenen Gemeinden, der Rhätischen Bahn und des Tiefbauamts Graubünden. Sie spricht ausserdem einen Kantonsbeitrag von rund 5,2 Millionen Franken für dessen Realisierung.

Das Ziel des Projekts ist, bestehende Schutzbauten gegen Naturgefahren unter Beibehaltung des ursprünglichen Ausbaustandards zu erhalten und die Wirkung dieser Anlagen zu verbessern. Diese Erhaltungsmassnahmen sind zwingend notwendig, damit die Schutzwirkung nicht abnimmt und das Naturgefahrenrisiko für Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen sich nicht erhöht. Im Rahmen des Sammelprojekts werden innert zweier Jahre 25 Objekte instandgesetzt. Gesamthaft sind für die Ausführung des Projekts 6,9 Millionen Franken veranschlagt.

Liste der Schutzbautenprojekte 2023

Sammelprojekt Schutzbauten 2023 Sammelprojekt Schutzbauten 2023

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung Schutzbauten 2023» von verschiedenen Gemeinden, der Rhätischen Bahn und des Tiefbauamts Graubünden. 

Fahrverbot für Lastwagen auf der Hauptstrasse in Domat/Ems

Die Regierung erlässt versuchsweise für die Dauer von höchstens fünf Jahren ein Fahrverbot für Lastwagen auf der Hauptstrasse 13 für die Ortsdurchfahrt Domat/Ems, vom Kreisel Felsberg bis zum Kreisel Emserwerke. Im Fall einer Sperrung der Nationalstrasse N13 wird dieses Fahrverbot durch Domat/Ems zwecks Umleitung des Durchgangsverkehrs jeweils kurzfristig aufgehoben. Im Falle von negativen Auswirkungen kann der Kanton selbst oder auf Mitteilung des Bundesamts für Strassen den Versuch jederzeit vorzeitig beenden.

Spätestens nach Abschluss der fünfjährigen Versuchsphase wird geprüft, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen die Verkehrsanordnung weitergeführt wird.

Die Regierung erlässt versuchsweise für die Dauer von höchstens fünf Jahren ein Fahrverbot für Lastwagen auf der Hauptstrasse 13 für die Ortsdurchfahrt Domat/Ems, vom Kreisel Felsberg bis zum Kreisel Emserwerke.

Kantonale Verwaltung fördert weiterhin die Integration von Mitarbeitenden mit Behinderung

Als grösste Arbeitgeberin im Kanton Graubünden kommt der kantonalen Verwaltung bei der Integration von Menschen mit Behinderung eine Vorbildrolle zu. Dahingehend führt sie mit einem überarbeiteten Konzept die Integration von Mitarbeitenden mit Behinderung unbefristet fort.

Seit dem Start des Projekts im Jahr 2009 wurden 138 Anstellungsverhältnisse mit Menschen mit Behinderung in der kantonalen Verwaltung abgeschlossen. Diese Anstellungen fanden mehrheitlich im kaufmännischen Bereich statt, vereinzelte auch in der Gastronomie.

Als grösste Arbeitgeberin im Kanton Graubünden kommt der kantonalen Verwaltung bei der Integration von Menschen mit Behinderung eine Vorbildrolle zu. Dahingehend führt sie mit einem überarbeiteten Konzept die Integration von Mitarbeitenden mit Behinderung unbefristet fort.

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zuständig: Regierung