Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Schutz vor Steinschlag zwischen Lavin und Giarsun. Zudem gibt sie grünes Licht für die Weiterentwicklung des Campingangebots in den Regionen Albula und Maloja.

Kantonsbeitrag für Felssicherung zwischen Lavin und Giarsun

Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Val Tuoi» des Tiefbauamts Graubünden (TBA). Die Kosten für die vorgesehenen Massnahmen belaufen sich gemäss Bauprojekt auf insgesamt 317 000 Franken.

Nach einem Blockschlag im Sommer 2021 westlich der Val Tuoi führte das TBA eine Felsräumung in diesem Gebiet durch. Im Rahmen des vorliegenden Projekts werden nach eingehender Gefahren- und Risikobeurteilung langfristige Massnahmen umgesetzt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden weiterhin zu gewährleisten. Auf einer Länge von 110 Metern westlich der Brücke über die Val Tuoi wird vorgängig eine händische Felsräumung durchgeführt. Anschliessend soll die rund 30 Meter hohe Felswand im oberen Bereich mit zwei Netzverspannen und mehreren Stabankern auf einer Fläche von rund 240 Quadratmetern gesichert werden. Ein absturzgefährdetes Felspaket in diesem Bereich wird zudem kontrolliert entfernt. Eine rund 40 Zentimeter hohe Deckschicht aus Kies schützt die bestehende bergseitige Fahrspur im Bereich der Bauarbeiten vor herabstürzenden Steinen und Blöcken.

Zur Trennung der Baustelle vom fliessenden Verkehr wird eine Schutzpalisade montiert. Für die Montage der Schutzpalisade sind kurzzeitige Sperrungen notwendig. Die Ausführung des Projekts erfolgt in einer Bauetappe. Als Projektabschluss ist das Jahr 2023 vorgesehen.

Steinschlagschutzprojekt Steinschlagschutzprojekt

© BTG Büro für Technische Geologie AG

Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Val Tuoi» des Tiefbauamts Graubünden (TBA). 

Weiterentwicklung des Campingangebots in den Regionen Albula und Maloja

Die Regierung genehmigt die von der Region Albula am 20. Mai 2022 und der Region Maloja am 26. Januar 2023 beschlossenen Regionalen Richtpläne «Campingplätze». Mit diesen Richtplänen werden die Ziele und Leitsätze für die Weiterentwicklung bestehender sowie die Planung von neuen Campingplätzen in den beiden Regionen behördenverbindlich festgelegt.

Die Schwäche des heutigen Campingangebots in der Region Albula liegt in der ungenügenden Kapazität und einer teilweise nur mässigen Attraktivität der Passantenplätze. Der genehmigte Richtplan ist folgerichtig darauf ausgerichtet, die künftige Entwicklung in der Region weiter in Richtung Bereitstellung zusätzlicher attraktiver Passantenplätze sowie innovativer campingähnlicher Angebote zu lenken. Bevor das bestehende Angebot erweitert wird, oder neue Standorte in Frage kommen, hat die Erhöhung von Passantenplätzen Priorität. Mit attraktiven Passantenplätzen und ergänzenden «offiziellen» Stellplätzen soll ausserdem die regionale Wertschöpfung verbessert und das «wilde» Campieren eingedämmt werden. Die Richtplaninhalte, welche die Gemeinde Surses betreffen, werden allerdings zur Überarbeitung an die Region zurückgewiesen. Der Bedarf für die Schaffung weiterer Campingplätze im Raum Surses ist zwar unbestritten. Aus raumplanerischer Sicht ist es allerdings erforderlich, zusätzliche Standorte in Betracht zu ziehen und zu prüfen.

Auch in der Region Maloja ist heute bereits ein Grundangebot an Campingmöglichkeiten vorhanden. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage sowie veränderter Bedürfnisse und Rahmenbedingungen bestehen in der Region verschiedene Bestrebungen zur Koordination und Weiterentwicklung des Campingangebots. Mit dem genehmigten Richtplan werden nun die Voraussetzungen geschaffen, um eine angemessene Zahl an attraktiven, räumlich gut verteilten Passantenplätzen für Feriengäste und Durchreisende bereitzustellen. Ausserdem besteht das Ziel die regionale Wertschöpfung zu steigern, neue Gäste zu gewinnen und das Problem des Wildcampierens zu entschärfen.

Die Regierung genehmigt die von der Region Albula am 20. Mai 2022 und der Region Maloja am 26. Januar 2023 beschlossenen Regionalen Richtpläne «Campingplätze».

Keine eidgenössische und kantonale Volksabstimmung am 26. November 2023

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am 26. November 2023 keine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 beschlossen, diesen Abstimmungstermin nicht zu nutzen. Auch auf kantonaler Ebene ist zu diesem Zeitpunkt keine Vorlage abstimmungsreif. Am 26. November 2023 findet daher auch keine kantonale Volksabstimmung statt.

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am 26. November 2023 keine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. 

Neuer Artikel
zuständig: Regierung