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Ab 2024 können Stimmberechtige der Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental ihre Stimme elektronisch abgeben. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Grundbewilligung für Versuche mit E-Voting im Kanton Graubünden erteilt.

Der Kanton Graubünden nimmt den Versuchsbetrieb mit E-Voting auf. Nachdem im Juni dieses Jahres der Versuchsbetrieb in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau erfolgreich gestartet wurde, ist nun auch Graubünden als vierter Kanton bereit für die elektronische Stimmabgabe. Ab der Abstimmung vom 3. März 2024 können Stimmberechtige in fünf Bündner Pilotgemeinden Domat/Ems, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental erstmals elektronisch abstimmen. Landquart als sechste Pilotgemeinde folgt aus terminlichen und organisatorischen Gründen etwas später ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024. Mit der elektronischen Stimmabgabe schafft der Kanton Graubünden eine zukunftsgerichtete Möglichkeit der politischen Teilnahme und stärkt damit die Grundlage einer sicheren und attraktiven digitalen Demokratie.

Bundesrat erteilt Grundbewilligung
Voraussetzung für den Versuchsbetrieb von E-Voting ist die Grundbewilligung, die der Bundesrat dem Kanton Graubünden an der heutigen Sitzung erteilt hat. Zum Einsatz kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit der sogenannten vollständigen Verifizierbarkeit. Die Verifizierbarkeit erlaubt es, jeden erfolgreichen Manipulationsversuch verlässlich festzustellen. Das System erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes und wird regelmässig durch externe Expertinnen und Experten im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft.

Anmeldung ab sofort möglich
In einem ersten Schritt werden die Stimmberechtigten in Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental die dritte, digitale Möglichkeit der Stimmabgabe nutzen können. Weitere interessierte Gemeinden werden ab 2025 ebenfalls teilnehmen können. Stimmberechtige, die sich für E-Voting entscheiden, müssen sich bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei ihrer Gemeinde anmelden. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Für die Abstimmung vom 3. März 2024 schliesst das Anmeldefenster für E-Voting am 7. Januar 2024.

Angemeldete E-Voterinnen und E-Voter erhalten vor der Abstimmung ihren Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe und ein Merkblatt. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht mehr benötigt. Die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden den E-Voterinnen und E-Votern nur noch elektronisch bereitgestellt. Wenn angemeldete E-Voterinnen und E-Voter von einem der anderen Stimmabgabekanäle (briefliche Stimmabgabe / Stimmabgabe an der Urne) Gebrauch machen wollen, können sie sich dafür bei ihrer Gemeinde melden. Alle Informationen zur Anmeldung und generell zu E-Voting sind auf der Website www.gr.ch/e-voting aufgeschaltet.

Zur Anmeldung für E-Voting in den Pilotgemeinden:

Auskunftsperson:

Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Standeskanzlei, Tel. +41 81 257 22 21 (erreichbar bis 16.00 Uhr), E‑Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch


zuständig: Standeskanzlei

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