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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Steuergesetzes und des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes zur Vernehmlassung frei. Mit der Anpassung des Steuergesetzes sollen die Bündner Gemeinden an allfälligen Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer angemessen beteiligt werden. Das Wirtschaftsentwicklungsgesetz soll zur Sicherung und Stärkung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Graubünden mit einem neuen Förderinstrument, der qualifizierenden Steuergutschrift, ergänzt werden.

Volk und Stände haben am 18. Juni 2023 eine Änderung der Bundesverfassung zur Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz angenommen. Damit wird die Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmensgruppen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro in Form einer Ergänzungssteuer des Bundes sichergestellt.

Die beiden Gesetzesrevisionen dienen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz. Sie sind zwar rechtlich voneinander unabhängig, werden aufgrund ihres inhaltlich engen Bezugs jedoch in einer gemeinsamen Vorlage behandelt.

Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes
Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer des Bundes stehen zu 75 Prozent den Kantonen zu, in welchen die betroffenen Unternehmen steuerpflichtig sind. Die Zusatzeinnahmen durch die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Für Graubünden sind nur geringe und zurzeit nicht bezifferbare Einnahmen zu erwarten.

Die Kantone haben die Gemeinden gemäss Bundesverfassung angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Die Regierung schlägt vor, die Einnahmen im Verhältnis von 75 Prozent zugunsten des Kantons und von 25 Prozent zugunsten der Gemeinden aufzuteilen. Die Verteilung des gesamten Gemeindeanteils auf die einzelnen Gemeinden erfolgt im Verhältnis der für sie vom Kanton erhobenen Gewinnsteuern der juristischen Personen. Die für diesen Verteilschlüssel benötigten Daten sind verfügbar. Zudem kann dadurch das Steuergeheimnis gewahrt werden.

Teilrevision des kantonalen Wirtschaftsentwicklungsgesetzes
Die Harmonisierung des internationalen Steuerwettbewerbs für grosse Unternehmensgruppen durch die OECD-Mindeststeuer hat zur Folge, dass in der internationalen Standortpolitik andere (nichtsteuerliche) Förderinstrumente eingesetzt werden. Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Graubünden zu sichern, ist es angezeigt, die kantonale Standortpolitik mit nichtsteuerlichen Massnahmen weiterzuentwickeln.

Die Regierung schlägt dazu die Einführung einer qualifizierenden Steuergutschrift (QRTC) vor. QRTC sind im Sinne der OECD-Mustervorschriften ein international akzeptiertes Standortförderinstrument. Sie entsprechen bereits heute gängiger internationaler Praxis und gelangen in anderen Ländern bereits zur Anwendung. Mit diesem Instrument sollen volkswirtschaftlich erwünschte und förderungswürdige unternehmerische Tätigkeiten gestärkt und Investitionsanreize gesetzt werden. Gefördert werden sollen unternehmerische Massnahmen zur Erhöhung der kantonalen Wertschöpfung, zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit. Die Einführung von QRTC soll möglichst haushaltsneutral umgesetzt werden.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 15. Januar 2024 bis 14. April 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01 (erreichbar von 13.30 bis 14.30 Uhr), E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
  • Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 257 32 05 (erreichbar von 13.30 bis 15.00 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch


zuständig: Regierung

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