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Die Regierung gibt die Entwürfe für zwei Teilrevisionen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden frei. Die eine Revision beinhaltet eine Anpassung des Beschwerdewegs sowie zwei formelle Bereinigungen aus den Erfahrungen nach den ersten Grossratswahlen nach dem Proporzwahlverfahren. Mit der anderen Revision soll der Wahlzettel zum Ankreuzen für die Regierungs-, Regionalgerichts- und Ständeratswahlen eingeführt werden.

Die Vernehmlassungen zu den beiden thematisch getrennten Revisionen werden gleichzeitig durchgeführt.

Anpassung des Beschwerdewegs und formelle Bereinigungen
Hauptpunkt der Revision bildet die Neuregelung des Beschwerdewegs bei den Grossratswahlen. Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Grossratswahlen sollen künftig direkt beim Verwaltungsgericht resp. Obergericht als einziger kantonalen Instanz erhoben werden können. Heute sind solche Beschwerden erstinstanzlich an den Grossen Rat zu richten, dessen Entscheid dann kantonsintern noch an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden kann. Unter dem Regime des neuen Proporzwahlsystems (Doppelter Pukelsheim) für die Grossratswahlen erscheint der Grosse Rat nicht mehr als geeignete Beschwerdeinstanz. Daneben werden noch zwei formelle Bereinigungen vorgenommen.

Wahlzettel zum Ankreuzen für Majorzwahlen
Der Grosse Rat hat die Regierung in der Februarsession 2019 beauftragt, die handschriftliche Wahl für die Bündner Regierung, den Grossen Rat, die Regionalgerichte und den Ständerat (damals alles Majorzwahlen) – analog zu E-Voting – mittels Ankreuzens der Namen der gewünschten Kandidierenden auf vorgedruckten Wahlzetteln zu vereinfachen. Die Umsetzung des Fraktionsauftrags BDP musste wegen des 2019 erfolgten Unterbruchs bei der Einführung von E-Voting ebenfalls aufgeschoben worden. Nach der Wiederaufnahme des E-Voting-Versuchsbetriebs durch Bund und Kantone mit dem geplanten ersten Urnengang in Graubünden mit E-Voting im Jahr 2024 können die Arbeiten zur Umsetzung wieder aufgenommen werden. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die handschriftliche Stimmabgabe an der Urne mittels Wahlzettel zum Ankreuzen für die Majorzwahlen der Regierung, der Regionalgerichte und der Ständeräte geschaffen werden. Die Grossratswahlen werden inzwischen nach den Regeln des Proporzwahlverfahrens durchgeführt und bilden deshalb nicht Gegenstand der vorliegenden Revision.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 15. Januar 2024 bis 15. April 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.

Auskunftsperson:

Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Standeskanzlei, Tel. +41 81 257 22 21 (telefonisch erreichbar von 11.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch

 

zuständig: Regierung

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