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Die Regierung gibt den Entwurf für die Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden frei. Damit soll das Stimmrechtsalter 16 eingeführt werden.

Der Grosse Rat hat die Regierung in der Junisession 2022 beauftragt, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um den im Kanton Graubünden wohnhaften Personen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten das Stimm- und aktive Wahlrecht zu gewähren.

Mit der vorgeschlagenen Teilrevision der Kantonsverfassung soll dies ermöglicht werden. Gleichzeitig soll mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden die erforderliche Rechtsgrundlage für das Stimm- und aktive Wahlrecht von Auslandschweizerinnen und -schweizern ab dem zurückgelegten 16. Lebensjahr in kantonalen Angelegenheiten geschaffen werden. Ob Auslandschweizerinnen und -schweizern das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten gewährt wird, entscheiden weiterhin die Gemeinden.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 8. Mai 2025 bis 6. August 2025. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Anfragen werden koordiniert via Nadja Cadonau, Kommunikationsverantwortliche des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 44 60, E‑Mail Nadja.Cadonau@dvs.gr.ch


zuständig: Regierung

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