Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung genehmigt drei Projekte zum Schutz vor Naturgefahren und spricht verschiedene Kantonsbeiträge sowie Beiträge gemäss NFA-Programmvereinbarungen mit dem Bund in den Bereichen «Gravitative Naturgefahren». Zudem heisst sie die Erarbeitung eines neuen Musiklehrmittels in Romanisch und Italienisch für die Primarstufe gut.

Erhöhung der Sicherheit vor Lawinen auf der Ofenbergstrasse

Die Regierung genehmigt das Projekt «Lawinenverbauung Val dal Sbrudà - Ergänzungsverbau» des Tiefbauamts und bewilligt Beiträge an die Gesamtkosten von 990 000 Franken. Sie spricht maximal 396 000 Franken nach kantonalem Waldgesetz und maximal 346 500 Franken nach der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz».

Die Ofenbergstrasse H28 ist die einzige Schweizer Verbindung vom Unterengadin (Zernez) ins Münstertal (Tschierv) beziehungsweise via Tunnel Munt La Schera ins benachbarte Livigno (I). Entlang der Strecke sind verschiedene Strassenabschnitte von Lawinen- und Sturzprozessen betroffen. Beim Laviner dal Sbrudà treten wiederholt Lawinen aus dem Lawinenzug und gehen ausserhalb der Galerie auf die Kantonsstrasse nieder. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2010 14 Kolkkreuze im Anrissgebiet gebaut. Diese verhindern bei Südstaulagen die Entstehung teilweise sehr grosser Schneeverwehungen und reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Lawinenanrissen. Die Anlage hat allerdings keinen Einfluss auf Nordwindlagen mit ähnlichen Verwehungsprozessen und Wächtenbildung beziehungsweise Lawinenanrissen.

Das vorliegende Projekt bezweckt die durch Nordwindlagen entstehenden Anrissflächen im Prozessraum vom Laviner dal Sbrudà entscheidend zu verkleinern. Als Massnahmen sind der Anrissverbau mit Stahl- und Holz-Stahl-Schneebrücken und die Ergänzung des Verwehungsverbaus mit Kolkkreuzen vorgesehen. Dadurch sollen Wahrscheinlichkeit und Lawinengrösse reduziert werden und somit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Lawinen aus der Sturzbahn ausbrechen und neben der Strassengalerie die Kantonsstrasse überfliessen.

Kolkkreuze

Die Regierung genehmigt das Projekt «Lawinenverbauung Val dal Sbrudà - Ergänzungsverbau» des Tiefbauamts und bewilligt Beiträge an die Gesamtkosten von 990 000 Franken.

Genehmigung und Beiträge für Verbauung der Ova dal Munt

Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Sils i. E. / Segl für die Verbauung der Ova dal Munt und sichert ihr dafür Beiträge nach Wasserbaugesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu. An die veranschlagten Kosten von 1,25 Millionen Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 250 000 Franken und verfügt einen Bundesbeitrag von maximal 437 500 Franken.

Die Ova dal Munt entspringt am Piz Corvatsch in einem Gletschervorfeld und ist ein murgangfähiger Wildbach. Er durchquert zunächst die Hochebene Plaun da las Furtschellas, bevor er sich über eine Steilstrecke in das Fextal ergiesst. Das Gerinne ist bisher weitgehend unverbaut geblieben. Eine Gefahrenanalyse hat gezeigt, dass die Ova dal Munt bei einem Hochwasserereignis aus dem Bachbett ausbrechen und in der Folge das Siedlungsgebiet der Fraktion Curtins überfluten kann. Dabei würde auch die Fexstrasse in Mitleidenschaft gezogen.

Um zu verhindern, dass die Ova dal Munt bei Hochwasser aus dem Bachbett ausbricht, sind im Projekt drei bauliche Massnahmen vorgesehen: Anpassungen der Uferlinie (Dämme, Terrainanhebungen), Absenkungen und Verbreiterungen des Bachbetts. Alle diese Massnahmen vergrössern die Abflusskapazität des Gerinnes, insbesondere auch im Bereich des Brückendurchlasses der Fexstrasse.

Die Verbauungsmassnahmen an der Ova dal Munt beeinträchtigen – zumindest temporär – bestehende schutzwürdige Lebensräume. Als Kompensation ist dafür eine ökologische und landschaftliche Ersatzmassnahme in Form einer Flussaufweitung an der Fedacla im Gebiet Pro d'Alp Suot vorgesehen. Auf diesem Flussabschnitt wurde die Fedacla im Jahre 1969 linksufrig eingeengt und kanalisiert. Diese Begradigung soll rückgebaut werden.

Verbauung Ova dal Munt

© Büro WNT

Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Sils i. E. / Segl für die Verbauung der Ova dal Munt und sichert ihr dafür Beiträge nach Wasserbaugesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu.

Grünes Licht für Bauprojekt der Rhätischen Bahn auf der Linie Davos – Filisur

Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Brombänz, Davos» der Rhätischen Bahn AG und bewilligt Beiträge nach kantonalem Waldgesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz». An die veranschlagten Kosten von 255 000 Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 102 000 Franken und verfügt einen Bundesbeitrag von maximal 89 250 Franken. Die Ausführung erfolgt in einem Baujahr. Als Projektabschluss ist das Jahr 2025 vorgesehen.

Während der Felsräumungsarbeiten entlang der RhB-Linie Davos–Filisur im Jahr 2021 wurde oberhalb des Westportals des Brombänztunnels I ein oberflächlich stark zerrüttetes Felsband mit zahlreichen losen Blöcken entdeckt. Weiterführende geologische Untersuchungen zeigten, dass aufgrund der diversen mittel- bis langfristig absturzgefährdeten Steine und Blöcke sowie der Gefahr, dass diese das Tunnelportal überspringen und auf die Gleise stürzen, Felsräumungen als langfristige Schutzmassnahmen nicht zielführend sind. Durch den direkten Übergang vom Brombänztunnel auf die Brücke über das Landwasser ist die Bahnlinie an dieser Stelle zudem sehr exponiert. Eine Entgleisung auf der Brücke durch einen auf dem Trassee abgelagerten Sturzblock hätte fatale Folgen. Das vorliegende Projekt sieht demnach ein Steinschlagschutznetz mit einer Länge von 12 Meter, einer Höhe von 5 Meter und einer Energieaufnahmekapazität von 1000 Kilojoule vor.

SSV Brombänz SSV Brombänz

Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Brombänz, Davos» der Rhätischen Bahn AG und bewilligt Beiträge nach kantonalem Waldgesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz».

Neues Musiklehrmittel für die Primarstufe

Die Regierung heisst die Erarbeitung des Lehrmittels «Musica» in Romanisch und Italienisch für die Primarstufe gut. Sie ermächtigt das Amt für Volksschule und Sport, die erforderlichen Aufträge zu erteilen. Die Kosten des Projekts betragen 750 000 Franken.

Als zentrales Element des Bündner Musiklehrmittels «Musica» werden Schülerinnen- und Schülerhefte im Doppelseitenkonzept erarbeitet. Jedes Heft deckt zwei Schuljahre ab und umfasst 20 Lerneinheiten, welche Ideen für je zwei bis sechs Lektionen beinhalten und mit zusätzlichen Materialien verknüpft, ergänzt oder substituiert werden können. Die Themen der Schülerinnen- und Schülerhefte sind so angelegt, dass ein klassenübergreifender Unterricht ermöglicht wird. Dadurch wird der Situation des im Kanton verbreiteten Mehrklassenunterrichts Rechnung getragen.

In den Idiomen Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Vallader und Puter sowie für Italienisch sind je drei Hefte (je eines für die 1./2. Klasse, 3./4. Klasse und 5./6. Klasse) vorgesehen. Für Rumantsch Grischun erscheinen Hefte für die 3./4. Klasse und für die 5./6. Klasse. Ergänzend zu den Arbeitsheften wird eine Website erstellt, die den Lehrpersonen als Orientierungshilfe und Materialspeicher zur Verfügung steht.

Die Regierung heisst die Erarbeitung des Lehrmittels «Musica» in Romanisch und Italienisch für die Primarstufe gut.

Neuer Artikel
zuständig: Regierung