Die Regierung genehmigt drei Projekte zum Schutz vor Naturgefahren und spricht verschiedene Kantonsbeiträge sowie Beiträge gemäss NFA-Programmvereinbarungen mit dem Bund in den Bereichen «Gravitative Naturgefahren». Zudem heisst sie die Erarbeitung eines neuen Musiklehrmittels in Romanisch und Italienisch für die Primarstufe gut.
Erhöhung der Sicherheit vor Lawinen auf der Ofenbergstrasse
Die Regierung
genehmigt das Projekt «Lawinenverbauung Val dal Sbrudà - Ergänzungsverbau» des Tiefbauamts und bewilligt Beiträge an
die Gesamtkosten von 990 000 Franken. Sie spricht maximal 396 000 Franken nach kantonalem Waldgesetz und maximal 346 500 Franken nach der
NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach
Waldgesetz».
Die Ofenbergstrasse H28 ist die einzige Schweizer Verbindung
vom Unterengadin (Zernez) ins Münstertal (Tschierv) beziehungsweise via Tunnel
Munt La Schera ins benachbarte Livigno (I). Entlang der Strecke sind verschiedene
Strassenabschnitte von Lawinen- und Sturzprozessen betroffen. Beim Laviner dal
Sbrudà treten wiederholt Lawinen aus dem Lawinenzug und gehen ausserhalb der
Galerie auf die Kantonsstrasse nieder. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2010 14 Kolkkreuze
im Anrissgebiet gebaut. Diese verhindern bei Südstaulagen die Entstehung
teilweise sehr grosser Schneeverwehungen und reduzieren die Wahrscheinlichkeit
von Lawinenanrissen. Die Anlage hat allerdings keinen Einfluss auf
Nordwindlagen mit ähnlichen Verwehungsprozessen und Wächtenbildung
beziehungsweise Lawinenanrissen.
Das vorliegende Projekt bezweckt die durch Nordwindlagen
entstehenden Anrissflächen im Prozessraum vom Laviner dal Sbrudà entscheidend
zu verkleinern. Als Massnahmen sind der Anrissverbau mit Stahl- und
Holz-Stahl-Schneebrücken und die Ergänzung des Verwehungsverbaus mit Kolkkreuzen
vorgesehen. Dadurch sollen Wahrscheinlichkeit und Lawinengrösse reduziert
werden und somit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Lawinen aus der Sturzbahn
ausbrechen und neben der Strassengalerie die Kantonsstrasse überfliessen.

Die Regierung genehmigt das Projekt «Lawinenverbauung Val dal Sbrudà - Ergänzungsverbau» des Tiefbauamts und bewilligt Beiträge an die Gesamtkosten von 990 000 Franken.
Genehmigung und Beiträge für Verbauung der Ova dal Munt
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Sils i. E. / Segl für die Verbauung der Ova dal Munt und sichert ihr dafür Beiträge
nach Wasserbaugesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich
«Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu. An die veranschlagten
Kosten von 1,25 Millionen Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 250 000 Franken und verfügt einen Bundesbeitrag von maximal 437 500 Franken.
Die Ova dal Munt entspringt am Piz Corvatsch in einem
Gletschervorfeld und ist ein murgangfähiger Wildbach. Er durchquert zunächst
die Hochebene Plaun da las Furtschellas, bevor er sich über eine Steilstrecke
in das Fextal ergiesst. Das Gerinne ist bisher weitgehend unverbaut geblieben.
Eine Gefahrenanalyse hat gezeigt, dass die Ova dal Munt bei einem
Hochwasserereignis aus dem Bachbett ausbrechen und in der Folge das
Siedlungsgebiet der Fraktion Curtins überfluten kann. Dabei würde auch die
Fexstrasse in Mitleidenschaft gezogen.
Um zu verhindern, dass die Ova dal Munt bei Hochwasser
aus dem Bachbett ausbricht, sind im Projekt drei bauliche Massnahmen
vorgesehen: Anpassungen der Uferlinie (Dämme, Terrainanhebungen), Absenkungen
und Verbreiterungen des Bachbetts. Alle diese Massnahmen vergrössern die
Abflusskapazität des Gerinnes, insbesondere auch im Bereich des
Brückendurchlasses der Fexstrasse.
Die Verbauungsmassnahmen an der Ova dal Munt
beeinträchtigen – zumindest temporär – bestehende schutzwürdige Lebensräume.
Als Kompensation ist dafür eine ökologische und landschaftliche Ersatzmassnahme
in Form einer Flussaufweitung an der Fedacla im Gebiet Pro d'Alp Suot vorgesehen.
Auf diesem Flussabschnitt wurde die Fedacla im Jahre 1969 linksufrig eingeengt
und kanalisiert. Diese Begradigung soll rückgebaut werden.
© Büro WNT
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Sils i. E. / Segl für die Verbauung der Ova dal Munt und sichert ihr dafür Beiträge nach Wasserbaugesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu.
Grünes Licht für Bauprojekt der Rhätischen Bahn auf der Linie Davos – Filisur
Die Regierung genehmigt
das Projekt «SSV Brombänz, Davos» der Rhätischen Bahn AG und bewilligt Beiträge
nach kantonalem Waldgesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im
Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz». An die veranschlagten
Kosten von 255 000 Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 102 000 Franken und verfügt einen Bundesbeitrag von maximal 89 250 Franken. Die
Ausführung erfolgt in einem Baujahr. Als Projektabschluss ist das Jahr 2025
vorgesehen.
Während der
Felsräumungsarbeiten entlang der RhB-Linie Davos–Filisur im Jahr 2021 wurde
oberhalb des Westportals des Brombänztunnels I ein oberflächlich stark
zerrüttetes Felsband mit zahlreichen losen Blöcken entdeckt. Weiterführende
geologische Untersuchungen zeigten, dass aufgrund der diversen mittel- bis
langfristig absturzgefährdeten Steine und Blöcke sowie der Gefahr, dass diese
das Tunnelportal überspringen und auf die Gleise stürzen, Felsräumungen als
langfristige Schutzmassnahmen nicht zielführend sind. Durch den direkten Übergang
vom Brombänztunnel auf die Brücke über das Landwasser ist die Bahnlinie an
dieser Stelle zudem sehr exponiert. Eine Entgleisung auf der Brücke durch einen
auf dem Trassee abgelagerten Sturzblock hätte fatale Folgen. Das vorliegende
Projekt sieht demnach ein Steinschlagschutznetz mit einer Länge von 12 Meter,
einer Höhe von 5 Meter und einer Energieaufnahmekapazität von 1000 Kilojoule
vor.

Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Brombänz, Davos» der Rhätischen Bahn AG und bewilligt Beiträge nach kantonalem Waldgesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz».
Neues Musiklehrmittel für die Primarstufe
Die Regierung heisst die Erarbeitung des Lehrmittels «Musica»
in Romanisch und Italienisch für die Primarstufe gut. Sie ermächtigt das Amt
für Volksschule und Sport, die erforderlichen Aufträge zu erteilen. Die Kosten
des Projekts betragen 750 000 Franken.
Als zentrales Element des Bündner Musiklehrmittels «Musica»
werden Schülerinnen- und Schülerhefte im Doppelseitenkonzept erarbeitet. Jedes
Heft deckt zwei Schuljahre ab und umfasst 20 Lerneinheiten, welche Ideen für je
zwei bis sechs Lektionen beinhalten und mit zusätzlichen Materialien verknüpft,
ergänzt oder substituiert werden können. Die Themen der Schülerinnen- und
Schülerhefte sind so angelegt, dass ein klassenübergreifender Unterricht
ermöglicht wird. Dadurch wird der Situation des im Kanton verbreiteten
Mehrklassenunterrichts Rechnung getragen.
In den Idiomen Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Vallader
und Puter sowie für Italienisch sind je drei Hefte (je eines für die 1./2. Klasse, 3./4. Klasse und 5./6. Klasse) vorgesehen. Für Rumantsch Grischun
erscheinen Hefte für die 3./4. Klasse und für die 5./6. Klasse. Ergänzend zu den
Arbeitsheften wird eine Website erstellt, die den Lehrpersonen als
Orientierungshilfe und Materialspeicher zur Verfügung steht.
Die Regierung heisst die Erarbeitung des Lehrmittels «Musica» in Romanisch und Italienisch für die Primarstufe gut.