Die Verkehrssteuern im Kanton Graubünden sind an die technologische Entwicklung anzupassen. Statt aufgrund des Hubraums sollen die Verkehrssteuern für Personenwagen neu aufgrund des Gewichts und der Normleistung bemessen werden. Besonders energieeffiziente Fahrzeuge sollen von befristeten Rabatten profitieren. Um die hierfür erforderlichen Änderungen vorzunehmen, beantragt die Regierung dem Grossen Rat, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr einer Totalrevision zu unterziehen.
Halterinnen und Halter haben für Motorfahrzeuge und Anhänger, die im Kanton Graubünden immatrikuliert sind, eine Verkehrssteuer zu entrichten. Die Anzahl der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben steigt. Gemäss den derzeitigen Prognosen werden die Elektrofahrzeuge langfristig die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verdrängen. Aufgrund dieser Entwicklung ist mit einem fortlaufenden Rückgang der Einnahmen aus den Verkehrssteuern zu rechnen, da Elektrofahrzeuge aktuell von unbefristeten Steuermässigungen von bis zu 80 Prozent profitieren. Um weiterhin Einnahmen im heutigen Umfang generieren zu können, ist die Verkehrssteuer deshalb neu zu konzipieren.
Mit der Neugestaltung verfolgte Ziele
Die Verkehrssteuern sollen gemäss Auftrag des Grossen Rates technologieneutral, ökologisch und ertragsstabil ausgestaltet werden. Ausgehend von diesen Zielsetzungen wurden zahlreiche Modelle geprüft. Die Regierung hat die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle abgewogen und ist zum Schluss gelangt, dass die Verkehrssteuern für Personenwagen zukünftig nach dem «Gesamtgewicht» und der «Normleistung» bemessen werden sollen. Halterinnen und Halter von besonders energieeffizienten Fahrzeugen sollen von befristeten Steuerermässigungen profitieren. Für weitere Fahrzeugkategorien sollen weiterhin besondere Bemessungssysteme gelten. Die neuen Verkehrssteuern sollen ab dem 1. Januar 2027 für sämtliche Fahrzeuge gelten.
Höhere Steuerermässigungen
Diese Neugestaltung der Verkehrssteuern ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Kritisiert wurden vor allem die vorgeschlagenen Steuerermässigungen. Deshalb hat sich die Regierung entschieden, die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge ohne CO2-Ausstoss bis zum 31. Dezember 2030 um 50 Prozent und bis zum 31. Dezember 2034 um 25 Prozent zu ermässigen. Emissionsarme Motorfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie nicht aus einem Verbrennungsmotor beziehen, sollen bis zum 31. Dezember 2030 von Steuerermässigungen von 25 Prozent profitieren.
Die Einnahmen aus den Verkehrssteuern fliessen nach Abzug der Aufwendungen des Strassenverkehrsamts in die Strassenrechnung.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 89 71 (erreichbar von 12.30 bis 14.00 Uhr), E‑Mail medienstelle@djsg.gr.ch
zuständig: Regierung