Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung verlängert den Leistungsauftrag mit dem Verein GRdigital zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Zudem nimmt sie Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes in Zusammenhang mit geplanten Änderungen in der Strassengesetzgebung.

Regierung verlängert Leistungsauftrag mit dem Verein GRdigital

Die Regierung verlängert den Leistungsauftrag mit dem Verein GRdigital um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030. Bereits seit dem Jahr 2021 übernimmt der Verein GRdigitalals bereichsübergreifende Fachorganisation im Auftrag des Kantons zentrale Aufgaben zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden.

Für die Jahre 2026 bis 2030 wird der Kanton im Rahmen eines Kostendachs über die gesamte Laufzeit ein durchschnittliches Budget von jährlich 460 000 Franken für die allgemeinen Arbeiten des Vereins und für die Entschädigung der Mitglieder des Fachrats finanzieren. Somit beläuft sich die gesamte Entschädigung für die Vertragslaufzeit auf höchstens 2,3 Millionen Franken als Kostendach.

Bisher unterstützte der Verein vor allem den Kanton bei der Förderung der digitalen Transformation, indem er die nötigen Massnahmen zur Identifikation, Initialisierung, Begleitung und Koordination von Digitalisierungsvorhaben entwickelte und umsetzte. Der Leistungsauftrag für die nächsten fünf Jahre enthält zudem weitere Aufgaben. Neu richtet sich der Verein GRdigital stärker als Anlaufstelle und Drehscheibe für Koordination, Wissenstransfer und Vernetzung im digitalen Ökosystem Graubünden aus. Dabei steht eine überbetriebliche und branchenübergreifende Zusammenarbeit mit einem besonderen Fokus auf Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im Zentrum.

Weitere Informationen: https://www.grdigital.digital

Fotoquelle Gritec

© Gritec

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung verlängert den Leistungsauftrag mit dem Verein GRdigital um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030.

Temporeduktion und Lärmschutz: Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Bundes

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern». Der parlamentarische Vorstoss sieht vor, dass bei Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen die bestehende Strassenhierarchie gewahrt bleibt. Zudem verlangt er, dass diese Voraussetzung durch ein unabhängiges Gutachten belegt wird. Den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Strassenverkehrslärm möchte der Vorstoss primär über die verpflichtende Verwendung lärmarmer Beläge auf verkehrsorientierten Innerortsstrassen sicherstellen.

Die Regierung anerkennt in ihrer Stellungnahme, dass die vorgeschlagenen Anpassungen die Ziele der Motion Schilliger grundsätzlich umsetzen. Sie ist allerdings der Auffassung, dass der Vorschlag bei der Priorisierung von Belagsersatz gegenüber Temporeduktionen zu weit geht. Der Kanton begrüsst die Sicherung der Strassenhierarchie und die Möglichkeit, Tempo 30 aus Lärmschutzgründen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin anzuwenden. Die Regierung lehnt aber eine generelle Pflicht zur Verwendung von lärmarmen Belägen aufgrund mangelnder Wirksamkeit in höheren Lagen, hoher Kosten und eingeschränktem Handlungsspielraum klar ab. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde der Bund die Autonomie der Kantone und Gemeinden auf dem Verordnungsweg zu stark einschränken. Positiv beurteilt sie hingegen eine angedachte, unverbindliche Empfehlungsliste zu lärmarmen Belägen des Bundesamts für Umwelt, sofern regionale Lösungen dadurch weiterhin möglich bleiben.

Weitere Informationen:

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern». 

Grünes Licht für neue Miet- und Eigentumswohnungen in Davos

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Davos am 9. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit in der Wohnzone Valbella in Davos künftig Wohnbauten mit Miet- und Eigentumswohnungen sowie Dienstleistungsbetriebe zulässig sind, waren nutzungsplanerische Anpassungen erforderlich.

Die Anpassung des Zonenplans beinhaltet verschiedene Überführungen von der bisherigen Zone für Kurbetriebe sowie der Ortsrandzone 1 in die Wohnzone Valbella. Die insgesamt umgezonte Fläche beträgt 10 382 Quadratmeter. Gemäss den neuen Bestimmungen ist die ausgeschiedene Wohnzone Valbella für die Erstellung von Wohnbauten mit Miet- und Eigentumswohnungen bestimmt. Zudem sind innerhalb der neuen Wohnzone Dienstleistungsbetriebe in untergeordnetem Umfang von maximal 10 Prozent der gesamten anrechenbaren Geschossfläche zulässig.

Luftbild Davos Dorf

© Andrea Badrutt, Chur

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Davos am 9. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

Neuer Artikel
zuständig: Regierung