Die Regierung verlängert den Leistungsauftrag mit dem Verein GRdigital zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Zudem nimmt sie Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes in Zusammenhang mit geplanten Änderungen in der Strassengesetzgebung.
Regierung verlängert Leistungsauftrag mit dem Verein GRdigital
Die Regierung verlängert den Leistungsauftrag mit dem
Verein GRdigital um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030. Bereits seit
dem Jahr 2021 übernimmt der Verein
GRdigitalals bereichsübergreifende
Fachorganisation im Auftrag des Kantons zentrale Aufgaben zur Förderung der
digitalen Transformation in Graubünden.
Für die Jahre 2026 bis 2030
wird der Kanton im Rahmen eines Kostendachs über die gesamte Laufzeit ein
durchschnittliches Budget von jährlich 460 000 Franken für die allgemeinen
Arbeiten des Vereins und für die Entschädigung der Mitglieder des Fachrats
finanzieren. Somit beläuft sich die gesamte Entschädigung für die Vertragslaufzeit
auf höchstens 2,3 Millionen Franken als Kostendach.
Bisher unterstützte der Verein
vor allem den Kanton bei der Förderung der digitalen Transformation, indem er
die nötigen Massnahmen zur Identifikation, Initialisierung, Begleitung und
Koordination von Digitalisierungsvorhaben entwickelte und umsetzte. Der
Leistungsauftrag für die nächsten fünf Jahre enthält zudem weitere Aufgaben.
Neu richtet sich der Verein GRdigital stärker als Anlaufstelle und Drehscheibe
für Koordination, Wissenstransfer und Vernetzung im digitalen Ökosystem
Graubünden aus. Dabei steht eine überbetriebliche und branchenübergreifende
Zusammenarbeit mit einem besonderen Fokus auf Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im Zentrum.
Weitere Informationen: https://www.grdigital.digital
© Gritec
Auskünfte: Departement für
Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung verlängert den Leistungsauftrag mit dem Verein GRdigital um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030.
Temporeduktion und Lärmschutz: Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Bundes
Die Regierung nimmt Stellung zu einer
Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Schilliger
«Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern». Der
parlamentarische Vorstoss sieht vor, dass bei Temporeduktionen auf
verkehrsorientierten Strassen die bestehende Strassenhierarchie gewahrt bleibt.
Zudem verlangt er, dass diese Voraussetzung durch ein unabhängiges Gutachten
belegt wird. Den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Strassenverkehrslärm
möchte der Vorstoss primär über die verpflichtende Verwendung lärmarmer Beläge
auf verkehrsorientierten Innerortsstrassen sicherstellen.
Die Regierung anerkennt in ihrer Stellungnahme, dass die
vorgeschlagenen Anpassungen die Ziele der Motion Schilliger grundsätzlich umsetzen.
Sie ist allerdings der Auffassung, dass der Vorschlag bei der Priorisierung von
Belagsersatz gegenüber Temporeduktionen zu weit geht. Der Kanton begrüsst die
Sicherung der Strassenhierarchie und die Möglichkeit, Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin anzuwenden. Die
Regierung lehnt aber eine generelle Pflicht zur Verwendung von lärmarmen
Belägen aufgrund mangelnder Wirksamkeit in höheren Lagen, hoher Kosten und
eingeschränktem Handlungsspielraum klar ab. Mit der vorgeschlagenen Änderung
würde der Bund die Autonomie der Kantone und Gemeinden auf dem Verordnungsweg
zu stark einschränken. Positiv beurteilt sie hingegen eine angedachte,
unverbindliche Empfehlungsliste zu lärmarmen Belägen des Bundesamts für Umwelt,
sofern regionale Lösungen dadurch weiterhin möglich bleiben.
Weitere Informationen:
Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern».
Grünes Licht für neue Miet- und Eigentumswohnungen in Davos
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Davos am 9. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit in der Wohnzone
Valbella in Davos künftig Wohnbauten mit Miet- und
Eigentumswohnungen sowie Dienstleistungsbetriebe zulässig sind, waren
nutzungsplanerische Anpassungen erforderlich.
Die Anpassung des
Zonenplans beinhaltet verschiedene Überführungen von der bisherigen Zone für
Kurbetriebe sowie der Ortsrandzone 1 in die Wohnzone Valbella. Die insgesamt
umgezonte Fläche beträgt 10 382 Quadratmeter. Gemäss den neuen Bestimmungen ist
die ausgeschiedene Wohnzone Valbella für die Erstellung von Wohnbauten mit
Miet- und Eigentumswohnungen bestimmt. Zudem sind innerhalb der neuen Wohnzone
Dienstleistungsbetriebe in untergeordnetem Umfang von maximal 10 Prozent der
gesamten anrechenbaren Geschossfläche zulässig.
© Andrea Badrutt, Chur
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Davos am 9. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.