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Ab 1. Januar 2026 tritt die Teilrevision des Polizeigesetzes in Graubünden in Kraft. Der Kanton hat damit eine moderne Rechtsgrundlage geschaffen, um Gewalt frühzeitig zu erkennen, Risiken einzuschätzen und die Bevölkerung besser zu schützen.

Die Kantonspolizei baut eine interdisziplinäre Fachstelle für ein Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) auf. Ein Team aus Fachpersonen der Polizei, forensischer Psychologie und sozialer Arbeit arbeitet eng mit medizinischen Experteninnen und Experten, Behörden und privaten Organisationen zusammen, um Warnsignale für schwere Gewalttaten zu identifizieren und zu entschärfen. Ein forensischer Psychiater steht der Fachstelle für Fallsupervisionen und strategische Weiterentwicklung zur Verfügung. Die Fachstelle kann wissenschaftlich fundierte Gefährdungsbeurteilungen vornehmen und Massnahmen einleiten, entweder selbst oder durch Beratung der zuständigen Behörden.

Das neue Fachgremium KBM analysiert schwierige Situationen, entwickelt Präventionsstrategien und fördert den Austausch zwischen allen Beteiligten. Bei besonders hohem Gewaltpotenzial werden Fallkonferenzen durchgeführt, um Massnahmen koordiniert zu planen und umzusetzen. So wird sichergestellt, dass alle relevanten Akteure an einem Tisch sitzen und Risiken umfassend bewertet werden.

Frühzeitige Erkennung und Prävention
Warnsignale für schwere Gewalttaten können sich auf unterschiedliche Weise zeigen. Dazu zählen Andeutungen von Tatabsichten, direkte Drohungen oder Stalking, die Entwicklung konkreter Tatpläne oder Gewaltfantasien. Auch eine ausgeprägte Faszination für frühere Täterfiguren oder das Empfinden, «nichts mehr zu verlieren» zu haben, können Hinweise auf eine mögliche Gefahr sein.

Die Bevölkerung wird gebeten, bei Verdachtsfällen zunächst den örtlichen Polizeiposten aufzusuchen. Bei akuter Gefahrenlage ist immer der Notruf zu kontaktieren. Die Fachstelle prüft alle eingehenden Meldungen sorgfältig und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein.

Nach einer Meldung an die Fachstelle KBM wird im Rahmen einer Vorprüfung zunächst geklärt, inwiefern der geschilderte Vorfall der gesetzlich vorgegebenen Eintrittsschwelle für eine KBM-Fallaufnahme entspricht. Sind die Kriterien für eine KBM-Fallaufnahme erfüllt, sammelt die Fachstelle KBM alle Informationen, welche sie für eine wissenschaftlich fundierte Risikoeinschätzung benötigt. Gestützt auf diese Einschätzungen können je nach Fall Massnahmen wie Präventivansprachen, Hausdurchsuchungen, Haft- oder Strafverfolgungsmassnahmen, der Beizug medizinischer Fachpersonen oder der Entzug von Waffen geprüft werden. Zudem sind psychiatrische oder psychologische Behandlungen, sozialarbeiterische Interventionen, Opferschutzmassnahmen oder ein Monitoring möglich.

Neue Strukturen für mehr Sicherheit
Das KBM kann Gewalttaten nicht mit absoluter Sicherheit verhindern, aber es kann mögliche Gewalttaten im Vorfeld erkennen und damit die Chance erhöhen, deren Ausführung zu erschweren. Besonders wirksam ist das System bei zielgerichteten Taten mit vorlaufenden Warnsignalen, wie etwa bei Attentaten, häuslicher Gewalt oder Gewalt gegen Behörden.

Die Anpassungen in der Polizeiverordnung (PolV; BR 613.100) konkretisieren die neuen Aufgaben und Zuständigkeiten. Die Kantonspolizei wird darin zudem als zuständige Stelle für die Meldung von Massnahmen bei häuslicher Gewalt im Rahmen der Schweizerischen Strafprozessordnung bezeichnet. Ein eigenes Datenbearbeitungssystem unterstützt die Fachstelle bei der sicheren und langfristigen Dokumentation von Fällen.

Die Wirksamkeit des Kantonalen Bedrohungsmanagements basiert auf drei zentrale Faktoren: der Meldung relevanter Hinweise durch Netzwerkpartner und die Bevölkerung, klaren rechtlichen und datenschutzbezogenen Rahmenbedingungen sowie den verfügbaren Ressourcen in den jeweiligen Themenbereichen. Nur durch das Zusammenspiel dieser Elemente kann das KBM seine präventive Wirkung voll entfalten und zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen.

Mit dem KBM setzt Graubünden auf einen präventiven Ansatz: Durch frühzeitige Risikoerkennung und interdisziplinäre Zusammenarbeit werden schwere Gewalttaten erschwert oder im besten Fall verhindert. Die Fachstelle KBM arbeitet dabei ohne Weisungsbefugnis, aber mit wissenschaftlich fundierten Methoden – zum Schutz aller.

Auskunftsperson:

Markus Meyer, Leiter KBM, Tel +41 81 257 73 62 (erreichbar von 14.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Markus.Meyer@kapo.gr.ch


zuständig: Regierung

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