Die Regierung erhöht per 1. Februar 2026 die Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe. Zudem genehmigt sie das kantonale Programm zur Förderung und Erhaltung der Kleinwiederkäuer.
Regierung erhöht Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum
kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG). Damit passt sie die
Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe an die revidierten Richtlinien der
Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) an. Die Verordnungsrevision tritt
per 1. Februar 2026 in Kraft.
Die geltenden
Vermögensfreibeträge stammen aus dem Jahr 1989 und blieben während rund 35
Jahren unverändert. Angesichts der seither stark gestiegenen
Lebenshaltungskosten bestand dringender Anpassungsbedarf. Der Landesindex der
Konsumentenpreise ist seit Ende der 1980er Jahre um fast 50 Prozent gestiegen.
Entsprechend werden die Vermögensfreibeträge um 50 Prozent erhöht.
Die Vermögensfreibeträge werden bei
der Berechnung der Unterstützungsbedürftigkeit und der Bemessung der
Unterstützung nicht angerechnet. Sie schaffen Handlungsspielraum bei
unvorhergesehenen Ausgaben während des Sozialhilfebezugs und ermöglichen eine
begrenzte eigenverantwortliche Vorsorge. Sie setzen Anreize, die eigene
Situation aktiv zu verbessern. Daneben sind vor allem Haushalte mit geringen
finanziellen Mitteln besonders stark von der Teuerung betroffen. Die Anpassung
der Freibeträge gemäss Teuerungsentwicklung stärkt damit die soziale
Absicherung und trägt zu einer zeitgemässen Ausgestaltung der Sozialhilfe im
Kanton Graubünden bei.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG).
Förderung der Kleinwiederkäuer
Die Regierung genehmigt das
kantonale Programm zur Förderung und Erhaltung der Ziegen- und Schafhaltung,
der Ziegen- und Schafmilchproduktion sowie der einheimischen Rassen für die
Jahre 2026 bis 2028. Für das dreijährige Programm spricht sie eine maximale
Fördersumme von 3,15 Millionen Franken. Die Auszahlungen erfolgen unter
Vorbehalt der Genehmigung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.
Mit der finanziellen
Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung wird das Ziel verfolgt, die
Produktionsbedingungen für die Haltung von Kleinwiederkäuern generell und
insbesondere im Bereich der Milchproduktion im Kanton Graubünden zu verbessern
und deren wirtschaftliche Situation nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig soll
das Absatzpotenzial der daraus entstehenden Milchprodukte besser genutzt
werden. Die Förderung soll zur Sicherung der Bewirtschaftung der
Sömmerungsbetriebe sowie zur Steigerung der betrieblichen Wertschöpfung und zur
Stabilisierung der Einkommensbasis der betroffenen Betriebe beitragen, indem
die in der Haltung von Kleinwiederkäuern – insbesondere in der Milchproduktion
auf Sömmerungs- und Ganzjahresbetrieben – anfallenden hohen Arbeitsaufwände
angemessener abgegolten werden. Zudem dient die Förderung der Sicherung der
Bewirtschaftung Sömmerungsflächen, der Erhaltung der landwirtschaftlichen
Nutzflächen in den Bergzonen sowie der Offenhaltung der Kulturlandschaft im
Alp- und Berggebiet.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung genehmigt das kantonale Programm zur Förderung und Erhaltung der Ziegen- und Schafhaltung, der Ziegen- und Schafmilchproduktion sowie der einheimischen Rassen für die Jahre 2026 bis 2028.