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Die Regierung erhöht per 1. Februar 2026 die Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe. Zudem genehmigt sie das kantonale Programm zur Förderung und Erhaltung der Kleinwiederkäuer.

Regierung erhöht Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG). Damit passt sie die Vermögensfreibeträge in der Sozialhilfe an die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) an. Die Verordnungsrevision tritt per 1. Februar 2026 in Kraft.

Die geltenden Vermögensfreibeträge stammen aus dem Jahr 1989 und blieben während rund 35 Jahren unverändert. Angesichts der seither stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bestand dringender Anpassungsbedarf. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist seit Ende der 1980er Jahre um fast 50 Prozent gestiegen. Entsprechend werden die Vermögensfreibeträge um 50 Prozent erhöht.

Die Vermögensfreibeträge werden bei der Berechnung der Unterstützungsbedürftigkeit und der Bemessung der Unterstützung nicht angerechnet. Sie schaffen Handlungsspielraum bei unvorhergesehenen Ausgaben während des Sozialhilfebezugs und ermöglichen eine begrenzte eigenverantwortliche Vorsorge. Sie setzen Anreize, die eigene Situation aktiv zu verbessern. Daneben sind vor allem Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln besonders stark von der Teuerung betroffen. Die Anpassung der Freibeträge gemäss Teuerungsentwicklung stärkt damit die soziale Absicherung und trägt zu einer zeitgemässen Ausgestaltung der Sozialhilfe im Kanton Graubünden bei.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG). 

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Förderung der Kleinwiederkäuer

Die Regierung genehmigt das kantonale Programm zur Förderung und Erhaltung der Ziegen- und Schafhaltung, der Ziegen- und Schafmilchproduktion sowie der einheimischen Rassen für die Jahre 2026 bis 2028. Für das dreijährige Programm spricht sie eine maximale Fördersumme von 3,15 Millionen Franken. Die Auszahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Genehmigung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.

Mit der finanziellen Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung wird das Ziel verfolgt, die Produktionsbedingungen für die Haltung von Kleinwiederkäuern generell und insbesondere im Bereich der Milchproduktion im Kanton Graubünden zu verbessern und deren wirtschaftliche Situation nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig soll das Absatzpotenzial der daraus entstehenden Milchprodukte besser genutzt werden. Die Förderung soll zur Sicherung der Bewirtschaftung der Sömmerungsbetriebe sowie zur Steigerung der betrieblichen Wertschöpfung und zur Stabilisierung der Einkommensbasis der betroffenen Betriebe beitragen, indem die in der Haltung von Kleinwiederkäuern – insbesondere in der Milchproduktion auf Sömmerungs- und Ganzjahresbetrieben – anfallenden hohen Arbeitsaufwände angemessener abgegolten werden. Zudem dient die Förderung der Sicherung der Bewirtschaftung Sömmerungsflächen, der Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in den Bergzonen sowie der Offenhaltung der Kulturlandschaft im Alp- und Berggebiet.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt das kantonale Programm zur Förderung und Erhaltung der Ziegen- und Schafhaltung, der Ziegen- und Schafmilchproduktion sowie der einheimischen Rassen für die Jahre 2026 bis 2028. 

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