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Die Kantone Graubünden, St. Gallen und Thurgau halten am E-Voting-Versuchsbetrieb mit dem System der Schweizerischen Post fest. Die Erfahrungen mit E-Voting sind positiv. Das System läuft sicher und stabil. Es hat sich seit 2023 in allen Abstimmungen und Wahlen bewährt.

Die Kantone St. Gallen und Thurgau setzen das E-Voting-System der Post seit dem 18. Juni 2023 ein, der Kanton Graubünden seit dem 3. März 2024. Auch bei der letzten Abstimmung vom 8. März erfolgte der Einsatz problemlos. E-Voting wird von den Stimmberechtigten, den Gemeinden und den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gut aufgenommen und geschätzt.

Der Vorfall im Kanton Basel-Stadt hat nichts mit dem E-Voting-System als solches zu tun. Er ist auf die Handhabung einer externen Komponente (USB-Sticks) zurückzuführen. Ein Fehler beim E-Voting-System, das von der Schweizerischen Post betrieben wird, kann ausgeschlossen werden. Die Kantone werden den Vorfall gemeinsam mit der Bundeskanzlei und der Post analysieren und die Prozesse weiter verbessern.

E-Voting befindet sich weiterhin im Versuchsbetrieb. Dieser ist bewusst darauf ausgerichtet, praktische Erfahrungen zu sammeln und Abläufe sowie Prozesse laufend zu verbessern und weiterzuentwickeln. Aus Sicht der Kantone ist es daher zweckmässig, diesen Versuchsbetrieb weiterzuführen.

Weitere Informationen zum Thema E-Voting findet man unter www.gr.ch/e-voting und evoting-info.ch.

Auskunftsperson:

Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Standeskanzlei, Tel. +41 81 257 22 21 (erreichbar von 14.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch


zuständig: Standeskanzlei

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