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Der Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden erreicht im Wesentlichen seine Ziele. Gestützt auf den zweiten Wirksamkeitsbericht schlägt die Regierung punktuelle Justierungen beim Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) sowie beim individuellen Härteausgleich für besondere Lasten (ILA) vor. Beim GLA sollen überdurchschnittlich hohe Schülerquoten etwas stärker gewichtet und neu auch die Siedlungshöhe als Kostenfaktor berücksichtigt werden. Die Regierung hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats für die Behandlung in der Junisession 2026 verabschiedet.

Auch der zweite Wirksamkeitsbericht über den Bündner Finanzausgleich für die Jahre 2020-2025 zeigt, dass die im Jahr 2016 neu eingeführten Instrumente Ressourcenausgleich (RA), Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) und Soziallastenausgleich (SLA) die gewünschten Wirkungen im Wesentlichen entfalten. Bislang noch nie zur Anwendung kam dabei der individuelle Härteausgleich für besondere Lasten (ILA), was auch als Indiz gewertet werden kann, dass der Finanzausgleich (FA) gut funktioniert. Die finanzielle Autonomie der Gemeinden wird gestärkt, die Dispartitäten zwischen den Gemeinden werden verringert und übermässige Belastungen von Gemeinden gemildert. Auch die ressourcenstarken Gemeinden werden nicht geschwächt. Vor allem als Folge der guten wirtschaftlichen Entwicklung konnten rund die Hälfte der Gebergemeinden und rund ein Drittel der Empfängergemeinden in den letzten Jahren ihren Steuerfuss senken.

Justierungen am Lastenausgleich GLA und ILA
Am bestehenden Ausgleichssystem drängen sich keine grundlegenden Korrekturen auf. Die Regierung schlägt in ihrer Botschaft an den Grossen Rat kleinere Anpassungen und Justierungen im Rahmen einer Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vor. Diese dienen insbesondere der Optimierung des GLA und ILA und sollen zur hohen Stabilität und Akzeptanz des Systems beitragen.

Beim GLA soll das Gewicht der Schülerquote leicht verstärkt und damit der Schullastenanteil am GLA wieder in die anfängliche Relation gebracht werden. Neu soll die Siedlungshöhe – als Teilindikator der Besiedlungsstruktur – aufgenommen werden. Mit diesen beiden Anpassungen werden sowohl die Entwicklung der Bildungskosten als auch der signifikante Einfluss der Höhenlage auf die Kosten der Gemeinden berücksichtigt. Der GLA kann damit breiter abgestützt und in seiner Wirkung verfeinert werden. Die Veränderungen der GLA-Beiträge gegenüber bisher bewegen sich im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der Datengrundlagen.

Der ILA ist als Notfallanker für ausserordentliche Lasten konzipiert. Die Beitragsanforderungen sollen praxistauglicher gefasst werden. Ergänzend dazu soll die Regierung neu bei einem Katastrophenereignis, ohne einschränkende Auflagen für die Gemeinden, einen maximalen Beitrag von 3 Millionen Franken zur Soforthilfe und zur administrativen Bewältigung des Ereignisses gewähren können.

Bedarfsgerechtere Steuerung der Kantonsbeiträge in den FA und der GLA-Dotierung
Eine weitere Anpassung betrifft die gesetzlichen Bandbreiten zur Einlage von allgemeinen Staatsmitteln in die Spezialfinanzierung Finanzausgleich für die Gemeinden (SF FA) sowie zur Dotierung des GLA im Verhältnis zur RA-Ausstattung. Diese Beitragsrahmen sollen an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Zur Vermeidung einer weiteren Überfinanzierung der SF FA soll der Grosse Rat die Kompetenz erhalten, den Kantonsbeitrag an die SF FA unter die gesetzliche Minimallimite zu senken, solange die SF FA über ein hohes Vermögen verfügt. Die Dotierung des GLA im Verhältnis zur RA-Ausstattung soll durch eine Reduktion der Bandbreite um 10 Prozentpunkte um den Effekt der STAF-Umsetzung 2021 bereinigt werden.

Beilage:

Botschaft

Auskunftspersonen:

  • Regierungspräsident Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 05 (erreichbar von 10.00 bis 11.30 Uhr), E‑Mail Martin.Bühler@dfg.gr.ch
  • Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. +41 81 257 23 81 (erreichbar bis 12.00 Uhr), E‑Mail Thomas.Kollegger@afg.gr.ch

zuständig: Regierung

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