Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE) ist einstimmig auf die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) eingetreten und unterstützt die neuen Bemessungsgrundlagen zur Erhebung der Strassenverkehrssteuer.
Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Anita Mazzetta und in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, hat die KUVE die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des EGzSVG vorberaten. Mit dieser Revision soll die Verkehrssteuer an die technologischen Neuerungen angepasst werden (vgl. Medienmitteilung der Regierung).
Neue Bemessungsgrundlagen für die Verkehrssteuer unbestritten
Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten, da aufgrund der technischen Entwicklung der Automobile eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die Verkehrssteuer nötig ist. Künftig sollen Gewicht und/oder Leistung für die Höhe der Steuer massgebend sein. Dabei werden die Unterschiede von Verbrennungsmotoren und elektrisch betriebenen Fahrzeugen kompensiert, um insbesondere den Gewichtsnachteil von Elektrofahrzeugen auszugleichen. Steuerermässigungen für Fahrzeuge ohne CO₂-Ausstoss und solche, die ihre Antriebsenergie nicht aus einem Verbrennungsmotor beziehen (Plugin), profitieren bis Ende 2034 weiterhin von Steuerermässigungen. Da die technische Entwicklung jedoch nicht für einen längeren Zeithorizont vorhergesehen werden kann, soll das neue Gesetz auch eine gewisse Flexibilität bieten, um sich neuen Gegebenheiten anpassen zu können. Zudem besteht bereits heute die Absicht, das neue Gesetz in zehn Jahren einer Überprüfung zu unterziehen, um die Bemessungsgrundlagen kritisch zu hinterfragen und wiederum an allfällige neue technische Errungenschaften anpassen zu können.
Mehr- und Minderheitsanträge aus der Kommission
Die KUVE hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt, woraus auch Änderungsanträge resultierten. So beantragt eine Mehrheit der Kommission, die Verkehrssteuer der Teuerung anzupassen. Minderheitsanträge fordern, Plugin-Fahrzeuge von der Steuerermässigung auszunehmen, den öffentlichen Verkehr ebenfalls zu besteuern und allfällige Überschüsse bei der Strassenverkehrssteuer mit Ermässigungen zu kompensieren.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession 2026 behandeln.
Auskunftsperson:
Anita Mazzetta, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie, Tel. +41 76 500 48 18, E‑Mail anita.mazzetta@gruene-gr.ch
zuständig: Grosser Rat / Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie